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Nr29 Pathologie, Kennzahl: 5096/21

An der Medizinischen Universität Wien ist am Klinischen Institut für Pathologie mit der Kennzahl: 5096/21, voraussichtlich ab 16. August 2021 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einer Ärztin / einem Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach „Pathologie und Molekularpathologie“ zu besetzen.

Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 4.727,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Pathologie und Molekularpathologie an.

Das Arbeitsverhältnis als Ersatzkraft ist befristet für die Dauer der Abwesenheit einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters voraussichtlich bis 26. März 2023.

Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-BürgerInnen müssen gewährleistet sein.

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Praktische Erfahrung und Interesse im Bereich der Pathologie sowie Bereitschaft zur Mitwirkung an wissenschaftlichen Projekten bzw. laufende wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich der Pathologie. Beibringung von wissenschaftlichen Arbeiten. Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Entwicklung von Lehrinhalten. Bereitschaft zur Teilnahme an einem PhD Programm der MedUni Wien. Abgeschlossene Basisausbildung erwünscht.

Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 5096/21

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 5096/21 bis 11. August 2021 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: https://www.meduniwien.ac.at/web/fileadmin/content/serviceeinrichtungen/personalabteilung/stellenausschreibungen/bewerbungsformulare/Impf-_und_Immunitaetsnachweis.pdf. Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten von der Bewerberin / vom Bewerber selbst zu tragen sind.

Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.