An der Medizinischen Universität Wien sind in der Core Facility Labortierzucht und –haltung mit der Kennzahl: 370/22 zwei Stellen einer / eines vollbeschäftigten Tierpflegerin / Tierpflegers (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIa) voraussichtlich mit 14. Februar 2022 (befristet auf die Dauer von 12 Monaten mit der Möglichkeit einer unbefristeten Übernahme) zu besetzen.
Bei Qualifikation ohne Lehrabschlussprüfung kann eine Besetzung zunächst als Hilfstierpflegerin / Hilfstierpfleger erfolgen (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe I).
Das monatliche Mindestentgelt für die Verwendung als Tierpflegerin/Tierpfleger beträgt derzeit Euro 1.955,-- brutto (14x jährlich), das monatliche Mindestentgelt für die Verwendung als Hilfstierpflegerin/Hilfstierpfleger beträgt derzeit Euro 1.828,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.
Aufgabengebiet: Fachkundige Zucht, Haltung und Betreuung von Versuchstieren (transgene Mauslinien) im biomedizinischen Forschungsbereich gemäß Tierversuchsgesetz 2012.
Anstellungserfordernisse: Abgeschlossene Tierpfleger-/innenausbildung mit Lehrabschlussprüfung oder Erfahrung in der Tierpflege und Bereitschaft, die Lehrabschlussprüfung nachzuholen.
Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.
Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.
Kennzahl: 370/22
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 370/22 bis 9. Februar 2022 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
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Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.