An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde mit der Kennzahl: 191/22 eine Ersatzkraftstelle einer / eines halbbeschäftigten Biomedizinischen Analytikerin / Biomedizinischen Analytikers (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIb) voraussichtlich mit 1. März 2022 (befristet bis 31. August 2024) zu besetzen.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 1.397,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.
Aufgabengebiet: Präanalytik; Durchführung der PatientInnen- und Probenidentifikation, Prüfung hinsichtlich Plausibilität, Beratung von EinsenderInnen und PatientInnen, Kapillare Blutabnahme, Beurteilung des Untersuchungs- oder Probenmaterials, Durchführung von Vorbereitungsmaßnahmen / Analytik, Durchführung aller Analysen des KILM/Pädiatrisches Labor, Hämatologie inkl. Diff. Blutbild und Thrombozytenbeurteilung, Klinische Chemie, Hämostasiologie, Harndiagnostik inkl. mikroskopische Beurteilung, Osmolalität, Chymotrypsinbestimmung, Blutgasanalysen / Postanalytik, Dokumentation aller berufsspezifisch relevanten Daten und Leistungen, Beurteilung und technische Freigabe der Analyse- und Untersuchungsergebnisse, Mitwirkung in der Erstellung von Befunden für die weitere Verwendung durch den ärztlichen Dienst, Qualitätskontrolle, -sicherung und –management.
Anstellungserfordernisse: Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Biomedizinischen AnalytikerIn gemäß MTD-Gesetz BGBl. 460/1992 i. d. g. F., Anerkennung vergleichbarer Ausbildungen durch das BMGF, Gültiger Eintrag im Gesundheitsberuferegister lt. Gesundheitsberuferegister-Gesetz.
Gewünschte Qualifikationen: Technisches Verständnis und Geschicklichkeit, Schnelles Auffassungs- und vernetzendes Denkvermögen, Fähigkeit über einen längeren Zeitraum konzentriert, feinmotorisch, manuell zu arbeiten, Sorgfalt und Genauigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein.
Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.
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Kennzahl: 191/22
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 191/22 bis 9. Februar 2022 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/
Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: https://www.meduniwien.ac.at/web/fileadmin/content/serviceeinrichtungen/personalabteilung/stellenausschreibungen/bewerbungsformulare/Impf-_und_Immunitaetsnachweis.pdf. Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten von der Bewerberin / vom Bewerber selbst zu tragen sind.
Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.