An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde mit der Kennzahl: 337/22 eine Stelle einer halbbeschäftigten Schreibkraft (w/m/d) (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIb) voraussichtlich mit 21. Februar 2022 (befristet bis 31. Dezember 2022) zu besetzen.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 1.041,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.
Aufgabengebiet: Durchführung von Schreibarbeiten für den Pflegedienst, Mitwirkung bei der Verfassung von Schriftstücken und Protokollen, diverse Büroarbeit (Ablage, Postbearbeitung, Telefonkommunikation, Materialbestellung etc.). Mitarbeit Terminverwaltung der Pflegebereichsleitung. Unterstützung bei Statistiken, Instandhaltungs- und Reparaturkoordination von EDV- und anderen Geräten auf Anordnung.
Anstellungserfordernisse: Abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung.
Gewünschte Qualifikationen: PC-Kenntnisse: MS Office, Excel, PowerPoint, teamfähig, Engagement und Einsatzfreude, verantwortungsvolles Arbeiten.
Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerbern/innen mit Erwerbsminderung gefördert.
Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.
Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.
Kennzahl: 337/22
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 337/22 bis 9. Februar 2022 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/
Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.