An der Medizinischen Universität Wien ist am Zentrum für Public Health / Abteilung für Allgemein- und Familienmedizin mit der Kennzahl: 5406/21, voraussichtlich ab 1. September 2021 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einer Fachärztin / einem Facharzt zu besetzen.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 4.149,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell durch sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.
Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Allgemeinmedizin an.
Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf von 2 Jahren.
Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium mit facheinschlägigem Doktorat. Befugnis zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin / Facharzt für Allgemeinmedizin, Qualifikation in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-BürgerInnen müssen gewährleistet sein.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Ausgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit für das in Frage kommende Fach.
Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.
Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.
Kennzahl: 5406/21
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 5406/21 bis 25. August 2021 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/
Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.