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Nr32 Innere Medizin II, Kennzahl: 5141/22

An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Innere Medizin II / Klinische Abteilung für Angiologie mit der Kennzahl: 5141/22 eine Stelle eines:einer vollbeschäftigten Kanzleibediensteten (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIa) voraussichtlich mit 1. September 2022 (befristet bis 30. Juni 2023) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 1.955,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Tätigkeit an der Leitstelle – Patient:innenadministration, Patient:innenmanagement, Vor- und Ablage von Patient:innenakten, Informations- und kommunikative Tätigkeiten (z.B. Terminvergabe, Telefonkommunikation), administrative Unterstützung des ärztlichen und pflegerischen Personals.

Anstellungserfordernisse: Abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung.

Gewünschte Qualifikationen: Team- und Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität, freundliches Auftreten, Zuverlässigkeit und Genauigkeit, EDV-Kenntnisse, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.

Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerber:innen mit Erwerbsminderung gefördert.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 5141/22

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 5141/22 bis 24. August 2022 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiter:in der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.