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Nr35 Psychiatrie und Psychotherapie, Kennzahl: 6199/21

An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie mit der Kennzahl: 6199/21 eine Ersatzkraftstelle einer / eines halbbeschäftigten Kanzleibediensteten (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIa) voraussichtlich mit 4. Oktober 2021 (befristet bis 31. Mai 2022) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 949, -- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: LeitstellenmitarbeiterIn im administrativen Bereich (Schalter), Teilzeit (MO., DI. 7:00-15:00, MI. 7:00-11:00). Administration der PatientInnendaten, Erfassen und Verwalten von PatientInnen- und Untersuchungsdaten und –Unterlagen. Anlegen von PatientInnenakten, Terminvergabe, PatientInnen- und Telefonkommunikation, Archivierungsarbeiten, Scan-, Fax- und Kopierarbeiten.

Anstellungserfordernisse: Abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung.

Gewünschte Qualifikationen: Sehr gute EDV-Kenntnisse, Genauigkeit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit sowie soziale Kompetenzen, Englischkenntnisse von Vorteil.

Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerbern/innen mit Erwerbsminderung gefördert.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 6199/21

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 6199/21 bis 22. September 2021 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.