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Nr36 Neurologie, Kennzahl: 6548/22

An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Neurologie / Abteilung für Neuropathologie und Neurochemie mit der Kennzahl: 6548/22 eine Stelle eines:einer vollbeschäftigten Biomedizinischen Analytiker:in (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIb) voraussichtlich mit 3. Oktober 2022 (befristet auf die Dauer von 1 Jahr mit der Option auf Verlängerung) zu besetzen.

Eine Anstellung mit weniger Wochenstunden (20-30 Wochenstunden) ist möglich.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.703,-- brutto (=40 Wochenstunden) (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Mitarbeit im neuropathologischen Labor der Abteilung für Neuropathologie und Neurochemie. Mit abwechslungsreichen Tätigkeiten im Bereich Histologie, Zytologie, Enzym- und immunhistochemie sowie Ultrastruktur.

Anstellungserfordernisse: Diplom für eine:n Biomedizinische:n Analytiker:in.

Gewünschte Qualifikationen: Vorerfahrung im Bereich histologischer Arbeitsmethoden wünschenswert. Verantwortungsbewusstsein, Teamgeist, hohe Motivation. Kreativität beim Einarbeiten neuer Methoden.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 6548/22

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 6548/22 bis 21. September 2022 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.