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Nr43 Kinder- und Jugendheilkunde, Kennzahl: 8059/21

An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde / Klinische Abteilung für Pädiatrische Pulmologie, Allergologie und Endokrinologie mit der Kennzahl: 8059/21 eine Ersatzkraftstelle einer / eines halbbeschäftigten Sekretärin / Sekretärs im Neugeborenenscreening (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIb) voraussichtlich mit 24. November 2021 (befristet bis 31. März 2023) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 1.011, -- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Dateneingabe und Registrierung der Trockenblutkarten im NGS sowie allgemeine Sekretariatstätigkeiten.

Anstellungserfordernisse: Matura oder gleichzuhaltende Qualifikation.

Gewünschte Qualifikationen: Sehr gute Deutsch- und Rechtschreibkenntnisse, Flexibilität, hohe Genauigkeit, gewissenhaft, verlässlich, einsatzfreudig, humorvoll, Interesse am medizinischen Umfeld wünschenswert.

Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerbern/innen mit Erwerbsminderung gefördert.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 8059/21

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 8059/21 bis 17. November 2021 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.