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Nr44 Controlling, Kennzahl: 8335/21

An der Medizinischen Universität Wien ist in der Stabstelle für Controlling mit der Kennzahl: 8335/21 eine Stelle einer / eines vollbeschäftigten Controllerin / Controllers (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IVa) voraussichtlich mit 29. November 2021 (auf unbestimmte Zeit) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.711,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet:

  • EU-Projektabrechnungen
  • Budgetierung (Sachmittel, Personal und Investitionen)
  • Risikomanagement
  • Erstellen von Ad-hoc Analysen
  • enge Zusammenarbeit mit Finanz- und Rechnungswesen

Anstellungserfordernisse: Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung bzw. Studium.

Gewünschte Qualifikationen:

  • Berufserfahrung im Bereich Finanzen/Controlling
  • ausgezeichnete SAP und MS-Office (insbesondere Excel) Kenntnisse
  • offene Kommunikationsweise und Freude an der Arbeit im Team
  • zuverlässige, eigenständige und strukturierte Arbeitsweise
  • Zahlenaffinität und analytische Denkweise

Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerbern/innen mit Erwerbsminderung gefördert.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 8335/21

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 8335/21 bis 24. November 2021 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.