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Nr45 Radiologie und Nuklearmedizin, Kennzahl: 8622/21

An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin mit der Kennzahl: 8622/21 eine Stelle einer / eines vollbeschäftigten Kanzleibediensteten (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIb) voraussichtlich mit 13. Dezember 2021 (befristet bis 31. Dezember 2022) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.023,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Allgemeine Sekretariatsaufgaben (Korrespondenz und Protokollschreibung nach Diktat, Terminplanung, Telefonkommunikation, etc.), Absenzenverwaltung und Dienstplangestaltung des medizinischen und nichtmedizinischen Personals, Vertretungstätigkeit im Postmanagement.

Anstellungserfordernisse: Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung.

Gewünschte Qualifikationen: Gute EDV-Kenntnisse, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität wird erwartet. Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenz.

Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerbern/innen mit Erwerbsminderung gefördert.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 8622/21

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 8622/21 bis 1. Dezember 2021 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.