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Nr46 Kinder- und Jugendheilkunde, Kennzahl: 8667/21

An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde mit der Kennzahl: 8667/21 eine Stelle einer / eines halbbeschäftigten Sekretärin / Sekretärs (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIa) voraussichtlich mit 20. Dezember 2021 (auf unbestimmte Zeit) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 1.073,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Administrative Tätigkeit im Qualitäts- und Risikomanagement sowie Kinderschutz, Berichtswesen, strategische Planung und Abwicklung von Investitionen.

Anstellungserfordernisse: Matura oder gleichzuhaltende Qualifikation.

Gewünschte Qualifikationen: Ausgezeichnete EDV-Kenntnisse (Word, Excel, Power Point). Englischkenntnisse in Wort und Schrift, Organisationstalent, Fähigkeit zu genauem und selbstständigen Arbeiten, sehr gute und fachadäquate Ausdrucksweise für schriftliche Korrespondenz und mündliche Auskunft, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Stressresistenz.

Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerbern/innen mit Erwerbsminderung gefördert.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 8667/21

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 8667/21 bis 9. Dezember 2021 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.