An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Neurochirurgie mit der Kennzahl: 9476/21 eine Stelle einer / eines vollbeschäftigten Radiologietechnologin / Radiologietechnologen (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIb) voraussichtlich mit 10. Jänner 2022 (befristet bis 31. Dezember 2022) zu besetzen.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.795,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.
Aufgabengebiet: Arbeiten mit DSA-Anlage bei Angiographien und endovaskulären Interventionen; prä-, intra- und postoperative Durchleuchtungskontrollen und Lokalisationskontrolle mit dem C-Bogen; Archivierung; Dokumentation; EDV-gestützte PatientInnenerfassung.
Anstellungserfordernisse: Diplom für eine/n Radiologie-Technologen/in.
Gewünschte Qualifikationen: Teamfähigkeit, Flexibilität. Berufserfahrung auf dem Gebiet der interventionellen Radiologie ist wünschenswert, aber nicht zwingend.
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Kennzahl: 9476/21
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 9476/21 bis 30. Dezember 2021 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/
Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: https://www.meduniwien.ac.at/web/fileadmin/content/serviceeinrichtungen/personalabteilung/stellenausschreibungen/bewerbungsformulare/Impf-_und_Immunitaetsnachweis.pdf. Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten von der Bewerberin / vom Bewerber selbst zu tragen sind.
Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.