An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Dermatologie mit der Kennzahl: 96/24, voraussichtlich ab 6. Juni 2024 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einem:einer Ärzt:in in Facharztausbildung im Sonderfach „Haut- und Geschlechtskrankheiten“ zu besetzen.
Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Fachärzt:innenausbildung integriert.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 5.694,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.
Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Haut- und Geschlechtskrankheiten an.
Das Arbeitsverhältnis als Ersatzkraft ist befristet für die Dauer der Abwesenheit eines:einer Mitarbeiter:in voraussichtlich bis 31. August 2025.
Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-Bürger:innen müssen gewährleistet sein.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Teilweise verrichtete Basisausbildung. Erfahrung, Mitwirkung bei wissenschaftlichen Projekten und dokumentierten wissenschaftlichen Arbeiten. Beiträge bei internationalen/nationalen wissenschaftlichen Kongressen. Vertiefte nachweisbare Kenntnisse in der immunologischen und genetischen Forschung. Nachweisbare Vorerfahrung auf dem Gebiet der Dermatologie, sodass der:die Kandidat:in sofort in den klinischen und wissenschaftlichen Betrieb aufgenommen werden kann.
Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung und laden daher besonders dazu ein. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Behindertenvertrauensperson der MedUni Wien. Informationen finden Sie unter
https://br-ap.meduniwien.ac.at/en/ueber-uns/behindertenvertrauenspersonen/.
Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.
Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.
Kennzahl: 96/24
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 96/24 bis 21. Februar 2024 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/
Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiter:in eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: https://www.meduniwien.ac.at/web/fileadmin/content/serviceeinrichtungen/personalabteilung/stellenausschreibungen/bewerbungsformulare/Impf-_und_Immunitaetsnachweis.pdf. Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten vom:von der Bewerber:in selbst zu tragen sind.
Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.