Skip to main content English

Nr52 Augenheilkunde, Kennzahl: 9904/22

An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Augenheilkunde und Optometrie mit der Kennzahl: 9904/22 eine Stelle eines:einer vollbeschäftigten Dokumentationsassistent:in (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIa) voraussichtlich mit 16. Jänner 2023 (auf unbestimmte Zeit) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.210,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Wissenschaftlicher Support, Finanzadministration, Sekretariatstätigkeit.

Anstellungserfordernisse: Matura oder gleichzuhaltende Qualifikation.

Gewünschte Qualifikationen: Sehr gute EDV-Kenntnisseder gängigen Office-Programme, sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift, organisatorische Kompetenz, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Freude am selbstständigen Arbeiten, Flexibilität wird erwartet bei einem abwechslungsreichen und lebendigen Einsatzgebiet im akademischen Wissenschaftsmanagement.

Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerber:innen mit Erwerbsminderung gefördert.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 9904/22

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 9904/22 bis 11. Jänner 2023 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiter:in der Medizinischen Universität Wien zumindest eine Grundimmunisierung (3 Impfungen) nachgewiesen werden muss.