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Nr8 Finanzabteilung, Kennzahl: 1021/22

An der Medizinischen Universität Wien ist in der Finanzabteilung mit der Kennzahl: 1021/22 eine Stelle einer / eines vollbeschäftigten Buchhalterin / Buchhalters (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIa) voraussichtlich mit 28. März 2022 (befristet bis 30. Juni 2022 mit der Option auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.210,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Sie verantworten die klassischen Buchhaltungsagenden – laufende Buchungen, Fakturierungen, Mahnwesen, Abstimmungen usw. und sind für die Erstellung von Auswertungen, Reports und Analysen zuständig.

Anstellungserfordernisse: Matura (HAK, Kaufmännische Ausbildung oder ähnliches) oder einschlägige Berufspraxis.

Gewünschte Qualifikationen: Gute SAP/R3-Kenntnisse (Modul FI/CO), MS Office-Kenntnisse (insbesondere Excel), Englischkenntnisse, Teamfähigkeit und lösungsorientierten Arbeitsstil. Bei Affinität ist Schwerpunktsetzung im Bereich Drittmittel-/Projektbetreuung bei entsprechendem Vorwissen möglich.

Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerbern/innen mit Erwerbsminderung gefördert.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 1021/22

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 1021/22 bis 16. März 2022 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.