An der Medizinischen Universität Wien ist am Klinischen Institut für Pathologie mit der Kennzahl: 858/22 eine Stelle einer / eines vollbeschäftigten Biomedizinischen Analytikerin / Biomedizinischen Analytikers (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIb) voraussichtlich mit 4. April 2022 (befristet bis 31. Dezember 2022 mit Option auf Verlängerung seitens des Dienstgebers) zu besetzen.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.877,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.
Aufgabengebiet: Labortätigkeit – Molekularpathologisches Labor.
Anstellungserfordernisse: Diplom für eine/n Biomedizinische/n Analytiker/in, Österreichische/r Staatsbürger*in oder EU-Bürger*in. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-Bürger*innen müssen gewährleistet sein.
Gewünschte Qualifikationen: Molekularpathologisches Labor mit Schwerpunkt Diagnose und Bestimmung des Mutationsstatus von Tumoren (Differenzierung, Prognosefaktoren, Therapierelevanz). Tätigkeit mit hoher Eigenverantwortlichkeit im Bereich Molekularpathologie (DNA- und RNA Isolation aus Gewebe und Blut, PCR, Sequenzierungen: Sanger und Next Generation Sequencing, Translokationsnachweis, Klonalitätsnachweis und Infektionsdiagnostik).
Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.
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Kennzahl: 858/22
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 858/22 bis 23. März 2022 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/
Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: https://www.meduniwien.ac.at/web/fileadmin/content/serviceeinrichtungen/personalabteilung/stellenausschreibungen/bewerbungsformulare/Impf-_und_Immunitaetsnachweis.pdf. Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten von der Bewerberin / vom Bewerber selbst zu tragen sind.
Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.