Dauer und Gliederung
(1) Der Universitätslehrgang dauert 5 Semester und umfasst 120 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon sind 73 ECTS-Anrechnungspunkte für Pflichtlehrveranstaltungen, 25 ECTS-Anrechnungspunkte für Wahlpflichtfächer und 20 ECTS-Anrechnungspunkte für die schriftliche Masterarbeit, 1 ECTS-Anrechnungspunkt für die Verteidigung der Masterarbeit / „Masterprüfung“ und 1 ECTS-Anrechnungspunkt für die kommissionelle Abschlussprüfung vorgesehen.
(2) Die Höchststudiendauer beträgt zehn Semester, das entspricht der vorgesehenen Studienzeit zuzüglich fünf Semestern. Danach erlischt die Zulassung zum Universitätslehrgang.
(3) Ein Teil des theoretischen Stoffes kann als Fernstudium (zB E-Learning) angeboten werden.
(4) Der Universitätslehrgang wird berufsbegleitend geführt. Die Lehrveranstaltungen können auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit durchgeführt werden.
(5) Die Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache abgehalten.