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Zugangsvorraussetzungen

Akademische Qualifikation

Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist der Nachweis über:
ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder ein anderes abgeschlossenes Studium mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung im Umfang von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten in einer der folgenden Disziplinen:

Ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder ein anderes abgeschlossenes Studium mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung im Umfang von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten in einer der folgenden Disziplinen:

  • Humanmedizin
  • Zahnmedizin
  • Psychologie
  • Pflegewissenschaften
  • Ernährungswissenschaften
  • Psychotherapie
  • Soziale Arbeit
  • Pharmazie
  • Biologie
  • Gesundheitswissenschaften/Health Studies
  • Kultur- und Sozialanthropologie
  • Soziologie
  • Pädagogik/Sozialpädagogik
  • Kommunikationswissenschaften
  • Rechtswissenschaften
  • Theologie

Berufserfahrung

Zusätzlich müssen mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung mit einem Anstellungsverhältnis von mindestens 20 Stunden pro Woche in einem oder mehreren der folgenden Bereiche nachgewiesen werden 

  • Tätigkeit als Arzt oder Ärztin,
  • im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege,
  • im gehobenen medizinisch-technischen Dienst (MTD),
  • in gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufen,
  • in fachverwandten Berufen im Gesundheitswesen (zB Hebammen)
  • in Sozialberufen

In begründeten Ausnahmefällen können auch Personen zugelassen werden, welche die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, jedoch auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeiten, Erfahrungen und Leistungen über eine vergleichbare Qualifikation und die allgemeine Universitätsreife verfügen; hierfür sind folgende Voraussetzungen in geeigneter Form nachzuweisen:

  • Das Vorliegen der allgemeine Universitätsreife iSd § 64 UG und
  • mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung in einem oder mehreren der folgenden

Bereiche

  • im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
  • im gehobenen medizinisch-technischen Dienst (MTD)
  • in fachverwandten Berufen im Gesundheitswesen (z.B. Hebammen)
  • in Sozialberufen

Als „einschlägig“ werden berufliche Tätigkeiten verstanden, bei denen Gesundheitsversorgung und/oder Riskmanagement im Vordergrund stehen.


Sprachkenntnisse

Deutsch: Die Studienwerber:innen haben die für den erfolgreichen Studienfortgang notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entweder durch international anerkannte Sprachzertifikate/-diplome oder Abschlusszeugnisse (z.B. Reifeprüfungszeugnis auf Grund des Unterrichts in deutscher Sprache, Abschluss eines Studiums in deutscher Sprache) oder im Rahmen einer Überprüfung durch die wissenschaftliche Lehrgangsleitung nachzuweisen. Von Nachweisen kann abgesehen werden, wenn es sich bei der deutschen Sprache um die Erstsprache der Studienwerber:innen handelt.

Englisch: Die Studienwerber:innen haben die für den erfolgreichen Studienfortgang notwendigen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entweder durch international anerkannte Sprachzertifikate/-diplome oder Abschlusszeugnisse (zB Reifeprüfungszeugnis auf Grund des Unterrichts in englischer Sprache, Abschluss eines Studiums in der englischer Sprache) oder im Rahmen einer Überprüfung durch die wissenschaftliche Lehrgangsleitung nachzuweisen. Von Nachweisen kann abgesehen werden, wenn es sich bei der englischen Sprache um die Erstsprache der Studienwerber:innen handelt.


Computerkenntnisse

Vorausgesetzt werden Computerkenntnisse, die eine problemlose Nutzung einer Lehr- und Lernplattform sowie die Benutzung von Literaturdatenbanken ermöglichen.


Bewerbungsunterlagen

Dem Antrag auf Zulassung sind beizulegen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Curriculum Vitae

Überprüfung der Eignung


Die wissenschaftliche Lehrgangsleitung überprüft die Eignung der Bewerber:innen anhand der vorgelegten Unterlagen und eines persönlichen Gesprächs.


Zulassung und Teilnehmerzahl

  • Die Zulassung ist nur vor Beginn des Universitätslehrgangs und innerhalb der Zulassungsfristen möglich.
  • Die maximale Zahl der Teilnehmer:innen wird von der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung unter pädagogischen, organisatorischen und budgetären Gesichtspunkten festgelegt.

Antragstellung und Entscheidung

Gemäß § 70 Abs. 1 in Verbindung mit § 51 Abs. 2 Z 22 UG haben die Teilnehmer:innen die Zulassung als außerordentliche Studierende zu beantragen.
Über die Zulassung entscheidet das Rektorat auf Vorschlag der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung, basierend auf den verfügbaren Studienplätzen und der Qualifikation der Bewerber:innen.