Mit 1.1.2022 ist das Sterbeverfügungsgesetz in Kraft getreten, welches erstmals in Österreich die Beihilfe zur Selbsttötung zulässt und die Voraussetzungen dazu regelt.
Diese neue Regelung stellt vor allem Krankenanstalten und Pflege- und Sozialeinrichtungen vor eine große Herausforderung sowie ÄrztInnen und JuristInnen, die in den Errichtungsprozess eingebunden sind.
Es gibt bereits erste Personen, die die Beihilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen möchten. Bei dieser Tagung sollen insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Errichtung, aber auch der Rolle der Institutionen beleuchtet werden, in denen Personen leben oder sich aufhalten, die die Selbsttötung mittels Beihilfe für sich in Anspruch nehmen wollen.
Programm
Zur Entstehung des Sterbeverfügungsgesetzes
Dietmar Dokalik, Justizministerium, Dialogforum Sterbehilfe
Die Regelung des Sterbeverfügungsgesetzes
Maria Kletečka-Pulker, Institut für Ethik und Recht in der Medizin, Universität Wien
Die Rolle der Patientenanwaltschaften bei der Errichtung der Sterbeverfügung
Gerald Bachinger, ARGE Patientenanwälte Österreich
Können Krankenanstalten bzw. Pflege- und Sozialeinrichtungen die Durchführung der Beihilfe zum Suizid verbieten?
Alois Birklbauer, Abteilung für Praxis der Strafrechtswissenschaften und Medizinstrafrecht, Johannes Kepler Universität Linz
Das Verhältnis von Palliativmedizin und Sterbehilfe
Herbert Watzke, Universitätsklink für Innere Medizin I, MedUni Wien/AKH Wien
Überlegungen und Einsichten aus der Bioethikkommisson zur Sterbeverfügung
Christiane Druml, Vorsitzende der Bioethikkommission
Akzente und Schwächen des Gesetzes aus ethischer Sicht
Stefan Dinges, Institut für Ethik und Recht in der Medizin, Universität Wien
Das ärztliche Aufklärungsgespräch (Zugang und Aufgaben)
Rainer Brandl (angefragt), Letzte Hilfe, Verein für selbstbestimmtes Sterben
Die Rolle der NotärztInnen bei der Sterbeverfügung
Gerhard Aigner, Institut für Ethik und Recht in der Medizin, Universität Wien
Wie sollen sich Dienste und Einrichtungen der Palliative Care verhalten?
Dietmar Weixler, Österreichische Palliativgesellschaft
Die Rolle der ÄrztInnen bei der zweifelsfreien Feststellung des Willens
Thomas Kapitany, Kriseninterventionszentrum
Aktuelle Studie zur Autonomie im Zusammenhang mit der Sterbeverfügung
Sabine Völkl-Kernstock, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, MedUni Wien/AKH Wien, Ludwig Boltzmann Institute Digital Health and Patient Safety
Die Aufgabe der NotarInnen im Zusammenhang mit der Sterbeverfügung
Katharina Haiden-Fill, Uwe-Kirschner-Forschungsinstitut
MitarbeiterInnen zwischen Autonomie und Fürsorge
Gabriela Hackl, Caritas Pflege NÖ Ost
Funktionen des Sterbeverfügungsregister
N.N., Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Vorstellung des neuen Beirats Autonomie am Lebensende
Planung der Evaluierung des Gesetzes als Qualitätssicherung und Konzept des Beirats
Maria Kletečka-Pulker, Institut für Ethik und Recht in der Medizin, Universität Wien