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Arbeitszeitgesetz neu: Einigung zwischen Rektorat und Betriebsrat

Neue Dienstpläne und neues Gehaltsmodell im Rahmen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes

(Wien, 27-05-2015) Das Rektorat und der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal der Medizinischen Universität Wien haben sich gestern, 26.5.2015 auf neue Dienstpläne und eine neues Gehaltsmodell im Rahmen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG) für Ärztinnen und Ärzte der MedUni Wien am AKH Wien geeinigt. Die Einigung beinhaltet eine 20-prozentige Gehaltserhöhung ab 1.1. 2016, weitere 10 Prozent ab 1.1. 2019 sowie eine Einmalzahlung in der Höhe von 8.000 Euro für 2015. Zusätzlich werden Pflegepersonal und administratives Personal die Ärztinnen und Ärzte durch rasche Umsetzung des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs entlasten.

20 prozentige Gehaltserhöhung ab 1.1.2016, weitere 10 Prozent ab 1.1.2019
Die Einigung umfasst nun ab 1. Jänner 2016 eine einheitliche 20-prozentige Gehaltserhöhung für alle ärztlichen MitarbeiterInnen  an der MedUni Wien. Mit 1. Jänner 2019 wird es für alle Ärzte und Ärztinnen dann zusätzlich eine weitere, zehnprozentige Gehaltserhöhung geben. Zusätzlich gibt es eine einmalige Zahlung in der Höhe von 8.000 Euro für 2015. „Mit dieser Einigung ist gesichert, dass die MedUni Wien ein attraktiver Arbeitgeber für qualifizierte Ärztinnen und Ärzte bleibt“, kommentierte Rektor Wolfgang Schütz das Verhandlungsergebnis, wies aber auch darauf hin, dass der Universität mit dieser Einigung in Zukunft hohe zusätzliche Kosten entstehen werden. Rektor Schütz betonte darüber hinaus, dass für die erzielte Einigung „die Unterstützung der Stadt Wien zur raschen Umsetzung des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs ebenfalls eine wesentliche Rolle spielte.“  

48 Stunden-Woche in der Klink ab 2017, Mehrstunden für Forschung und Lehre möglich
Die Umstellung auf eine 48-Stunden-Woche erfolgt ab 1. Jänner 2017. Den ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MedUni Wien wird es allerdings auch noch nach diesem Datum möglich sein, mittels Opt-out-Regelung weiterhin bis zu 60 Stunden zu arbeiten. Diese zusätzlichen Stunden sollen ausschließlich Forschung und Lehre, den Kernaufgaben einer medizinischen Universität, zu Gute kommen.

Flexiblere Dienstpläne, keine Personalreduktion
Die Einigung beinhaltet auch neue Dienstplanmodelle und eine Erhöhung der Entschädigung für Rufbereitschaften. Die neuen Dienstpläne werden im Sinne einer weiterhin optimalen Versorgung der PatientInnen im AKH Wien wesentlich flexibler als bisher auf das Patientenaufkommen angepasst.

Die gesetzlich vorgesehene Arbeitszeitverkürzung erfolgt in Reaktion auf die KA-AZG-Novelle, die am 1. Jänner 2015 in Kraft getreten ist, und die eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit von Klinik-ÄrztInnen von derzeit durchschnittlich 60 Stunden auf 48 Stunden vorsieht, allerdings mit einer Übergangsfrist bis 2021.
Die Möglichkeit, diese Übergangsfrist voll auszunutzen, wird an der MedUni Wien bis zum gesetzlich vorgegebenen Fristende bestehen (1.7.2021).

Pflegepersonal übernimmt mehr Aufgaben aus dem mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich
Gleichzeitig hat die Stadt Wien die Übernahme des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereiches im AKH Wien durch das Pflegepersonal zugesichert. Dabei sollen Tätigkeiten wie zum Beispiel die vollständige Übernahme der „Blutentnahme aus der Vene“ durch das Pflegepersonal 24 Stunden, sieben Tage die Woche im stationären Bereich zur Entlastung der Ärztinnen und Ärzte beitragen.