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Arbeitszeitgesetz neu: Rektor Schütz fordert Einlenken des Betriebsrates

Weiter keine Einigung bei Verhandlungen. Schütz: "Kann ablehnende Haltung nicht verstehen"

(Wien, 04-05-2015) Auch nach einem weiteren Gespräch gibt es bei den Verhandlungen zwischen dem Rektorat der Medizinischen Universität Wien und dem Betriebsrat zum neuen Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) für Ärztinnen und Ärzte der MedUni Wien am AKH Wien keine Einigung. „Ich kann die weiterhin ablehnende Haltung des Betriebsrats jetzt aber nicht mehr verstehen“, reagierte MedUni Wien-Rektor Wolfgang Schütz. „Unser Verhandlungspartner sollte im Sinne der Ärzteschaft an der MedUni Wien und im Interesse der Patientinnen und Patienten am AKH Wien die Protestlinie endlich verlassen und sich am Verhandlungstisch auch bewegen, anstatt weiterhin Versammlungen abzuhalten und immer neue Forderungen zu erheben.“

Die MedUni Wien hatte nach dem Scheitern mehrerer Verhandlungsrunden ihr Angebot Mitte März ein weiteres Mal deutlich nachgebessert und damit in vielen Punkten gezielt den Wünschen des Betriebsrats entsprochen – zu diesem Angebot gibt es seit sechs Wochen keine Zustimmung, vielmehr wird zum wiederholten Mal auf weiteren Forderungen beharrt.

20 prozentige Gehaltserhöhung ab 1.1.2016, weitere 10 Prozent ab 1.1.2019
Das aktuelle Angebot umfasst nun ab 1. Jänner 2016 eine einheitliche 20-prozentige Gehaltserhöhung für alle ärztlichen MitarbeiterInnen  an der MedUni Wien. Mit 1. Jänner 2019 soll es für alle Ärzte und Ärztinnen dann zusätzlich eine weitere, zehnprozentige Gehaltserhöhung geben. „Ab 2019 würde die Erhöhung des Gehalts folglich insgesamt über 30 Prozent ausmachen und damit die ursprünglich vom Betriebsrat geforderte Gehaltserhöhung sogar übertreffen“, sagte Rektor Wolfgang Schütz und ergänzte, dass ein Teil des für den Zeitraum 2016-18 vorhandenen Finanzvolumens auch für die zusätzlich geforderte rückwirkende Gehaltserhöhungen ab 1.1.2015 vorgezogen werden könnte.

48 Stunden-Woche in der Klink ab 2017, Mehrstunden für Forschung und Lehre möglich
Außerdem wurde im Angebot der MedUni Wien der Zeitpunkt für die Umstellung auf eine 48-Stunden-Woche von 1. Juli 2016 in einem früheren Angebot auf 1. Jänner 2017 verschoben, womit einer weiteren Forderung des Betriebsrats entgegen gekommen worden ist. Zusätzlich soll es den ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MedUni Wien auch noch nach diesem Datum möglich sein, mittels Opt-out-Regelung weiterhin mehr als 48 Stunden zu arbeiten. Diese zusätzlichen Stunden sollen ausschließlich Forschung und Lehre, den Kernaufgaben einer medizinischen Universität, zu Gute kommen.

„Das gesamte Paket, das an die Etablierung neuer Dienstplanmodelle gekoppelt ist, ist so attraktiv, dass ich die unbewegliche Haltung des Betriebsrats nicht verstehen kann. Umso mehr, da nicht nur das Grundgehalt markant angehoben wird, sondern auch weiterhin Mehrstunden im bisherigen Ausmaß verrichtet werden können Die Ärztegehälter an der MedUni Wien würden sich künftig – im nationalen und internationale Vergleich – sogar auf Spitzen-Niveau befinden, insbesondere bei den jungen Ärztinnen und Ärzten in Facharztausbildung“, ergänzte Schütz.

Einigkeit bei flexibleren Dienstplänen, keine Personalreduktion
Einigkeit besteht bereits bei neuen Dienstplanmodellen und der Höhe der Entschädigung der Rufbereitschaften. Die neuen Dienstpläne sollen im Sinne einer weiterhin optimalen Versorgung der PatientInnen im AKH Wien wesentlich flexibler als bisher auf das Patientenaufkommen angepasst werden. "Alle diese notwendigen Maßnahmen werden keinesfalls mit Personaleinsparungen verbunden sein", versicherte Schütz. 

Die gesetzlich vorgesehene Arbeitszeitverkürzung erfolgt in Reaktion auf die KA-AZG-Novelle, die am 1. Jänner 2015 in Kraft getreten ist, und die eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit von Klinik-ÄrztInnen von derzeit durchschnittlich 60 Stunden auf 48 Stunden vorsieht, allerdings mit einer Übergangsfrist in Form von persönlichem Opt-out bis 2021.
Die Möglichkeit, diese Übergangsfrist voll auszunutzen, wird an der MedUni Wien bis zum gesetzlich vorgegebenen Fristende bestehen (1.7.2021), sodass das Angebot des Rektorats für fünfeinhalb Jahre auch mit einem satten Reallohngewinn verbunden wäre. Aber auch nach Ende dieser Frist würde bei den meisten Ärztinnen und Ärzten noch ein Reallohngewinn bestehen.