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Berufskrankheiten finden zu wenig Beachtung

Erstes Handbuch für Berufskrankheiten von MedUni Wien-ForscherInnen veröffentlicht.

(Wien, 15-03-2012) „Berufskrankheiten finden in Österreich noch immer zu wenig Beachtung. Vielen Betroffenen und ÄrztInnen ist nicht die Gefahr bewusst, eine Berufskrankheit zu übersehen“, sagt Internist und Arbeitsmediziner Christian Wolf von der Universitätsklinik für Innere Medizin II an der MedUni Wien. Wolf hat jetzt, gemeinsam mit den juristischen Herausgebern und unterstützt von anderen MedUni-WissenschafterInnen, das erste österreichische Handbuch für die rechtliche und medizinische Praxis bei Berufskrankheiten herausgegeben.

In Österreich werden jährlich über 1.000 Fälle von Berufskrankheiten angezeigt. „Aber die Dunkelziffer ist hoch“, sagt Wolf. Sowohl ÄrztInnen als auch Betroffene assoziieren Erkrankungen, die durchaus im Beruf entstanden sein können, nicht mit dem Job. Oft hemmt auch die Angst um den Arbeitsplatz. Wolf: „Wenn ein Geschäftsmann aus beruflichen Gründen nach Asien fliegt und sich dort eine dauerhafte, fiebrige Erkrankung holt, dann ist auch das eine Berufskrankheit. Aber daran wird oft nicht gedacht. Mit dem Buch wollen wir dafür sensibilisieren.“ Am häufigsten sind jedoch Erkrankungen durch Lärmbelastung, Hautkrankheiten, Erkrankungen der Atemwege, der Leber oder im Blut.

Eine Berufskrankheit zu übersehen, birgt mehrere Gefahren: Zum einen kann der Betroffene nicht durch die Unfallversicherung entschädigt bzw. nicht in einen Umschulungsprozess eingegliedert werden, zum anderen riskiert ein Arzt, der eine Berufskrankheit nicht anzeigt, dass bei ihm die Entschädigung eingeklagt wird. Wolf: „Das kann fünfstellige Summen kosten.“

Die Liste der Berufskrankheiten
In Österreich sind derzeit 53 Erkrankungen durch die Sozialpartner als Berufskrankheit anerkannt. Das reicht von Erkrankungen durch Schwermetalle wie Blei, Quecksilber, Chrom oder Mangan über Staublungenerkrankungen, Erkrankungen der Zähne durch Säuren, Schwerhörigkeit durch Lärm bis hin zu Infektionskrankheiten. Wirbelsäulenerkrankungen durch das Heben und Tragen von Lasten sind nicht als Berufskrankheit anerkannt. Wolf: „Die Differenzierung zur altersbedingten Überlastung ist zu schwierig.“ Die aktuelle Liste gibt es hier (PDF) zum Download.

Wenn eine Berufskrankheit vorliegt und vom Gutachter bestätigt wurde, wird der oder die Betroffene entschädigt und auf Kosten der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) umgeschult oder ein neuer Arbeitsbereich beim alten Arbeitgeber gesucht.

Service:
„Berufskrankheiten, Handbuch für die rechtliche und medizinische Praxis.“ Christian Wolf, Gustav Schneider, Gabriele Gerstl-Fladerer (Hrsg.). 2012, Jan Sramek Verlag, ISBN 978-3-902638-68-7. Hier gibt's die Liste der Berufskrankheiten zum Download.