Gesundheitsförderung und Primärprävention
Gefördert werden Projekte, also zeitlich begrenzte Aktivitäten im Feld der Gesundheitsförderung und Primarprävention, denen ein umfassender Gesundheitsbegriff zugrunde liegt.
Der FGÖ trägt in der Regel 1⁄3 bis 2⁄3 der Projektkosten, die restlichen Kosten müssen durch Eigenmittel oder weitere Finanziers gedeckt werden. Grundsätzlich fördert der FGÖ nur Projekte mit einem Gesamtvolumen von mehr als € 10.000,–.
Einreichfristen im Jahr 2015 sind:
Freitag, 6. März
Freitag, 5. Juni
Freitag, 4. September
Freitag, 4. Dezember
http://www.fgoe.org/projektfoerderung