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Gabriele Fischer zur Kommissionsleiterin der Volksanwaltschaft ernannt

Suchtforscherin der MedUni Wien bekleidet Funktion zur Umsetzung des präventiven Menschenrechtsschutzes

(Wien, 20-07-2015) Gabriele Fischer von der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der MedUni Wien wurde mit 1.Juli 2015 zur Kommissionsleiterin der Volksanwaltschaft ernannt.

Kommissionsaufgabe ist für die Volksanwaltschaft überall dort, wo Menschen eine Beschränkung ihrer Freiheit erfahren die Einhaltung der Menschenrechte zu überprüfen um Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu verhindern.  Insgesamt werden rund 4.200 öffentliche und private Einrichtungen kontrolliert, und zwar nicht nur Straf - oder Untersuchungsanstalten, sondern u.a. auch Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften für Jugendliche sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Wesentlich ist die Umsetzung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention (OPCAT) und der darin geforderte "Nationale Präventionsmechanismus" (NPM).

Die Kommissionen der Österreichischen Volksanwaltschaft
Um die Aufgaben als Menschenrechtshaus der Republik umsetzen zu können, hat die Volksanwaltschaft sechs regionale Kommissionen eingerichtet. Die Expertinnen- und Expertenkommissionen haben uneingeschränkten Zutritt zu allen Einrichtungen und erhalten alle für die Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen und Unterlagen. Sie haben etwa auch umfassenden Zugriff auf medizinische Daten von Häftlingen in Polizeianhaltezentren. Die Kommissionen können auf ihren Wunsch vertrauliche Gespräche mit Angehaltenen bzw. Menschen mit Behinderungen führen.


Die Kommissionen orientieren sich bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit an die von der Volksanwaltschaft vorgegebenen Prüfschwerpunkte. Sie berichten über ihre Besuche und Überprüfungen direkt an die Volksanwaltschaft und schließen Einschätzungen von Menschenrechtsverletzungen und Empfehlungen zu deren Verhinderung an. Kommt die Volksanwaltschaft zu abweichenden Feststellungen, so sind die Kommissionen berechtigt, den Berichten der Volksanwaltschaft entsprechende Bemerkungen anzufügen.


Jede Kommission besteht aus einer Leitung sowie Mitgliedern, die gemäß internationalen Vorgaben unter Berücksichtigung der Geschlechterparität von der Volksanwaltschaft bestellt werden. Sie sind multiethnisch und multidisziplinär zusammengesetzt. Bundesweit gibt es sechs regionale Kommissionen mit insgesamt 48 nebenberuflich tätigen Mitgliedern.


Zur Person

Gabriele Fischer leitet die Drogenambulanz an der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der MedUni Wien und ist Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie und widmet sich seit 1994 der Suchtforschung. Ihr Forschungsschwerpunkt umfasst das Gesamtspektrum der substanzgebundenen Suchterkrankungen, aber auch die Spielsucht unter Berücksichtigung der Komorbiditäten (z.B. ADHS, geschlechtsspezifische Aspekte). Fischer wurde kürzlich in den USA mit dem NIDA/NIH Preis für Exzellenz der internationalen  Forschungskooperation  ausgezeichnet und ist vorrangig in die Qualitätssicherung psychiatrisch Kranker – auch interdisziplinär mit dem Bundesministerium für Justiz – eingebunden.
Gabriele Fischer berät WHO und UNODC (United Nations Office on Drugs and Crime), ist Projektleiterin zahlreicher EU-& NIH- Projekte und ist neben internationalen Aktivitäten wie der Etablierung eines Therapieprogrammes opiatabhängiger Frauen in Afghanistan auch Mitglied des Obersten Sanitätsrates der Republik Österreich.

» Österreichische Volksanwaltschaft – Kommissionen