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"Gendergerechter" Medizin-Aufnahmetest war verfassungskonform

Verfassungsgerichtshof: Übergangskonstellation, um strukturelle Benachteiligung von Frauen zu vermeiden

Die "geschlechtsspezifische Auswertung" des früheren Aufnahmetests EMS an der MedUni Wien im Studienjahr 2012/13 war nicht verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem Verordnungsprüfungsverfahren entschieden.

 

Seit der Einführung des Eignungstests für das Medizinstudium (EMS) 2006 erzielten Frauen aufgrund der in Begleitstudien und Evaluierungen gezeigten benachteiligen Konstruktion des Tests schlechtere Resultate als Männer. Um diese strukturelle Ungleichbehandlung auszugleichen, beschloss die MedUni Wien, im Studienjahr 2012/13 gendergerecht auszuwerten.


In seinen Erwägungen hält der Gerichtshof fest, dass "besondere Gründe vorliegen müssen, um eine am Geschlecht anknüpfende gesetzliche Differenzierung nicht als Diskriminierung zu erweisen." Eine Rechtfertigung könne sich daraus ergeben, dass die entsprechende Regelung Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern "insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten enthält". Diese Maßnahmen dürften ihrerseits nicht ungeeignet sein oder in ihrer konkreten Ausgestaltung nicht erforderliche oder unverhältnismäßige Mittel vorsehen.

 

Die EMS-Ergebnisse der Jahre 2006 bis 2011 hätten stets eine systematische Differenz zwischen den Ergebnissen der Männer und der Frauen gezeigt. Da Informationsmaßnahmen und Optimierungen der Testdurchführung nicht zu einer Verringerung der Differenz geführt hätten und der neue Aufnahmetest noch nicht fertig war, habe sich der Einsatz der gendergerechten Auswertung "für eine von vorneherein begrenzte Übergangskonstellation" als "verhältnismäßige Maßnahme im Sinn des Art. 7 Abs 2 B-VG erwiesen, um eine (weitere) strukturelle Benachteiligung von Frauen bei der Anwendung des EMS zu vermeiden".

 

Seit dem Studienjahr 2013/14 ist anstelle des EMS mit Med-AT ein neues, von der MedUni Wien gemeinsam mit der MedUni Innsbruck und der MedUni Graz entwickeltes Aufnahmeverfahren im Einsatz, das laufend evaluiert und weiter entwickelt wird.