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MedUni Wien: Kein ärztliches Fehlverhalten bei Sandra W.

Schütz, Husslein
Im Fall der Patientin Sandra W. liegt kein ärztliches Fehlverhalten vor. Das ist das Ergebnis des Gutachtens des Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Univ. Prof. Dr. Klaus Friese, das heute vom Rektor der Medizinischen Universität Wolfgang Schütz präsentiert wurde. Schütz hatte dieses in der Vorwoche nach Vorwürfen an Ärzte im AKH in Auftrag gegeben.

(Wien 09-02-2012) Im Fall der Patientin Sandra W. liegt kein ärztliches Fehlverhalten vor. Das ist das Ergebnis des Gutachtens des Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Univ. Prof. Dr. Klaus Friese, das heute vom Rektor der Medizinischen Universität Wolfgang Schütz präsentiert wurde. Schütz hatte dieses in der Vorwoche nach Vorwürfen an Ärzte im AKH in Auftrag gegeben.

„Wir fühlen mit Frau W. und ihrer Familie. Es ist äußerst bedauerlich, dass sie ihr Kind verloren hat, doch ist dieser schmerzliche Verlust nicht auf einen ärztlichen Fehler zurückzuführen.“ Mit diesen Worten präsentierte Schütz die Ergebnisse des Gutachtens vor der Presse. „Professor Friese weist ausdrücklich darauf hin, dass der Verlust des Kindes in dieser frühen Phase der Schwangerschaft ein häufiges Phänomen ist, von dem fast jede zweite Frau im gebärfähigen Alter betroffen ist. Bedauerlicherweise – und das bestätigt Friese – gibt es bis zur 24. Schwangerschaftswoche keine medikamentöse Therapie gegen diese Art der Blutungen. Man kann der Patientin nur die Schonung empfehlen und hoffen, dass so die Blutung, insbesondere wenn es eine schwache ist, wieder aufhört.“

„Auf Basis dieser Erkenntnisse stellt Prof. Friese fest, dass es zu keinem ärztlichen Fehler bei der Behandlung von Frau W. gekommen ist. Er spricht dabei nicht nur vom AKH sondern ausdrücklich von allen drei Spitälern, die die Frau aufgesucht hat – also in chronologischer Abfolge von Göttlicher Heiland, AKH und Rudolfstiftung,“ zitierte Schütz das Gutachten abschließend.

Der Leiter der Universitätsklinik für Frauenheilkunde Peter Husslein machte in dem Pressegespräch darauf aufmerksam, dass das medizinische Urteil und Vorgehen bei Sandra W. an allen drei Häusern praktisch gleich war. Husslein rief zu diesem Zweck noch einmal den medizinischen Ablauf in Erinnerung. „Frau W. war beim Göttlichen Heiland anlässlich der Untersuchung wegen ihrer Blutungen zur Kontrolle am folgenden Tag bestellt und bereits für eine Anmeldung zur Geburt vorgemerkt worden“, unterstrich Husslein. „Als sie sich bei uns zur Geburt anmelden wollte, war ihre Schwangerschaft nicht als Risikoschwangerschaft einzustufen und wurde deshalb - wie sonst bei uns auch - abgelehnt. Blutungen sind gerade in der frühen Phase ein gängiges Phänomen bei Schwangerschaft.“
   
„Ich halte unter Verweis auf das Gutachten von Prof. Friese fest, dass es für diese Fälle keine medikamentöse Therapie, sondern nur Schonung gibt“, schloss Husslein.

Auszug aus dem Gutachten von Prof. Dr. med. Klaus Friese, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe:

Bei Wertung der vorgegebenen Ereignisse, kann man nur festhalten, dass das Abortgeschehen ein sehr häufiges – fast jede zweite Frau im gebärfähigen Alter betreffendes – medizinisches Ereignis ist.

Bedauerlicherweise gibt es bis zur 22. bzw. 24. Schwangerschaftswoche, d.h. fast in der Verdoppelung der Zeit bei dieser Patientin, keine Option, eine suffiziente Therapie durchzuführen. In diesem Fall kann man der Patientin nur eine Schonung empfehlen und hoffen, dass die vaginale Blutung – auch wenn es eine schwache ist – wieder aufhört. Dies ist eine übliche Prozedur, insbesondere gibt es keine medikamentöse Beeinflussung z.B. durch eine Wehenhemmung oder eine Antibiotikagabe, die diese Blutung verhindern könnte.

Es gibt multiple Ursachen für vaginale Blutungen in der Frühschwangerschaft – für ein Abortgeschehen überhaupt. Es kann häufig eine genetische Fehlanlage vorhanden sein, es kann eine Infektion vorhanden sein oder es kann eine allgemeine Disposition einer Patientin dazu vorliegen und anderes mehr.

Eine Aufnahme erfolgt in einem Krankenhaus – auch in meinem Krankenhaus – wenn es sich um eine starke Blutung handelt, die eine Gefährdung, insbesondere der Mutter darstellt. Dies ist weder im Krankenhaus Göttlicher Heiland, noch in der Universitätsfrauenklinik Wien der Fall gewesen. Auch würde eine Patientin mit einer starken vaginalen Blutung nicht in eine normale Warteschleife in der Anmeldung präsent sein, sondern man würde, auf Grund des für sie hoch dramatischen Ereignisses, entsprechend anders reagieren.

Von Seiten des Krankenhauses der Medizinischen Universität Wien ist in meinen Augen überhaupt nichts falsch gemacht worden, dies sieht man daran, dass die Patientin mit dieser leichten Blutung – und noch einmal, dies ist ein häufiges Ereignis, auch bei einer Schwangerschaft, die dann ganz normal ausgeht – danach in einem anderen Krankenhaus ebenfalls gesehen wurde und dort am 12.1.2012, zwei Stunden später, ebenfalls keine Indikation zu einer stationären Aufnahme bestanden hat.

In meiner eigenen Klinik sind im letzten Jahr 4316 Kinder geboren worden und ist mit Sicherheit von einer Betreuung von deutlich über 500 Aborten im Jahr zu berichten. Über die Ursachen und das therapeutische Prozedere habe ich Sie schon oben informiert. Bei einer starken Blutung wird eine Patientin stationär aufgenommen, ohne dass es eine medikamentöse Therapie gibt, die es schafft, die Schwangerschaft sicher zu prolongieren. In meinem eigenen Hause wird eine geburtshilfliche Anmeldung deshalb auch erst ab der 24. Schwangerschaftswoche propagiert, da dann erst mit einer Lebensfähigkeit zu rechnen ist.

Man kann an keiner Stelle ein Fehlverhalten der Ärzte oder der Krankenhäuser sehen.

Und noch einmal, wenn eine starke Blutung vorhanden ist, wird überall auf Grund der Gefährdung der Mutter, nicht um in jedem Fall die Rettung der Frühschwangerschaft zu schaffen, die stationäre Aufnahme erfolgen. Dies ist aber in 3 Krankenhäusern nicht der Fall gewesen, so dass ich denke, bei unterschiedlichen Ärzten und mit unterschiedlichen Kompetenzen, dass alle die richtige Entscheidung getroffen haben.