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MedUni Wien mit neuen Richtlinien für gute wissenschaftliche Praxis

Rektor Schütz: Wissen-schaftliches Fehlverhalten kann Reputation der Universität beschädigen.

(Wien, APA, 22-01-2013) Keine Universität kommt heute mehr ohne Richtlinien für sogenannte "Good Scientific Practice", also Regeln für korrektes wissenschaftliches Verhalten, aus. Jene der Medizinischen Universität Wien stammten noch "aus dem Jahr 2001, als wir noch Fakultät der Universität Wien waren", erklärte MedUni-Vizerektorin Christiane Druml gegenüber der APA. Das sowie die Tatsache, dass sich in diesem Bereich im Laufe der Jahre viel geändert habe, sei der Grund für die Überarbeitung der Richtlinien gewesen, die heute, Dienstag, vorgestellt wurden.

MedUni-Rektor Wolfgang Schütz verweist im Vorwort zum neuen Regelwerk auf die in den vergangenen Jahren international gestiegenen Zahlen wissenschaftlicher Fehlleistungen und Vergehen. "Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens - ob berechtigt oder nicht - stellen für die beteiligten Personen in der Regel eine große Belastung dar und können potenziell die Reputation der Universität beschädigen". Aus diesem Grund habe man die Richtlinien aktualisiert und gebe allen Mitarbeitern Klarheit, welche Regeln einzuhalten seien und zu welchen Konsequenzen wissenschaftliches Fehlverhalten führen könne.

Als Beispiele für wissenschaftliches Fehlverhalten werden "das Erfinden von Daten ('fabrication'), Fälschung und Manipulation von Daten ('falsification') und Diebstahl geistigen Eigentums ('Plagiarismus')" genannt und diese in den Richtlinien auch genau definiert. Zudem werden das Verfahren und die Konsequenzen bei wissenschaftlichem Fehlverhalten erläutert. Als Grundsatz wird dabei nicht nur der "Schutz der eines vermuteten Fehlverhaltens beschuldigten Person", sondern auch der Schutz der anzeigenden Person, des sogenannten "Whistleblowers", genannt.

Weitere Regeln befassen sich u.a. mit der Verantwortung der Wissenschafter für ihre Arbeit, der Dokumentation klinisch-wissenschaftlicher Projekte, dem Umgang mit Studiendaten, Tierversuchen, der Nennung von Autoren bei wissenschaftlichen Publikationen und der Zusammenarbeit mit der Industrie.

Ob die neuen Regeln schärfer als die bisherigen seien, wollte Druml nicht bewerten. Es habe sich aber in den vergangenen Jahren viel verändert. Sei früher etwa die Geheimhaltung bei klinischen Studien oft im Vordergrund gestanden, sei heute die korrekte Transparenz die oberste Maxime. Die Richtlinien sollten den einzelnen Forscher unterstützen und ihm auch zur Durchsetzung seiner Rechte verhelfen, etwa im Zusammenhang mit dem Thema Ehrenautorenschaft (Nennung von Vorgesetzten in Publikationen, obwohl diese nicht zur Arbeit beigetragen haben, Anm.), so Druml. "Durch das Regelwerk weiß jeder Mitarbeiter, welche Rechte und Pflichten ihm und den anderen zustehen, und die Öffentlichkeit kann sich darauf verlassen, dass die Forschung an der MedUni korrekt, transparent und methodisch nach internationalen Standards stattfindet", erklärte die Vizerektorin.

Um die neuen Regeln stärker im Bewusstsein zu verankern, plant die MedUni in den nächsten Monaten laut Druml verschiedene Veranstaltungen zum Thema "Good Scientific Practice", sowohl für Wissenschafter des Hauses als auch für andere Forschungseinrichtungen.

(S E R V I C E - http://www.meduniwien.ac.at/homepage/schnellinfo/good-scientific-practice/)