Skip to main content English

MedUni Wien stellt neun der 32 Mitglieder des Obersten Sanitätsrats

Arnold Pollak, Leiter der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Der Oberste Sanitätsrat der Funktionsperiode 2014 bis 2016 trat am 24. Mai 2014 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Seine Aufgabe ist es, den Gesundheitsminister bei grundsätzlichen medizinischen Fragestellungen zu beraten und Empfehlungen abzugeben. Bemerkenswert ist, dass gleich neun von 32 Positionen im Rat von ForscherInnen der MedUni Wien gestellt werden.

Arnold Pollak, Leiter der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, wurde dabei zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.


Die ForscherInnen der MedUni Wien im Obersten Sanitätsrat (in alphabetischer Reihenfolge):

Christiane Druml
, Vizerektorin für Klinische Angelegenheiten

Gabriele Fischer
, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie

Manuela Födinger, Klinisches Institut für Labormedizin

Christian Herold, Leiter Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin

Marcus Köller, Universitätsklinik für Innere Medizin III

Rainer Kunstfeld, Universitätsklinik für Dermatologie

Markus Müller, Vizerektor für Forschung

Arnold Pollak, Leiter Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde

Ursula Wiedermann-Schmidt
, Leiterin Institut für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin

Der Oberste Sanitätsrat

Der Oberste Sanitätsrat (OSR) ist ein Beratungsgremium des Bundesministers für Gesundheit und setzt sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern – Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Pflege, Wissenschaft, Ärzte- und Apothekerkammer, Sozialversicherung und öffentlicher Gesundheitsdienst – zusammen.
In der Ausübung seiner Beratungstätigkeit ist der OSR unabhängig. Seine Entscheidungen haben Vorschlagscharakter und sind nicht bindend.
Dem Obersten Sanitätsrat obliegt neben seiner Beratungstätigkeit und der Bewertungsfunktion von grundsätzlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem "Stand der medizinischen Wissenschaft" gegebenenfalls auch die Erstellung von Gutachten und Empfehlungen. Der Oberste Sanitätsrat kann dem Bundesminister für Gesundheit auch die Veröffentlichung einer Empfehlung oder eines Gutachtens vorschlagen.


Seine Funktionsperiode dauert drei Jahre, die Mitglieder werden durch den Bundesminister für Gesundheit bestellt.