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Neues Arbeitszeitgesetz für ÄrztInnen im AKH Wien:

Rektorat bedauert Ablehnung des Angebots durch den Betriebsrat und ist weiterhin gesprächsbereit.

(Wien, 18-02-2015) Bei den Verhandlungen zwischen dem Rektorat der Medizinischen Universität Wien und dem Betriebsrat zum neuen Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) für Beschäftigte der MedUni Wien im AKH Wien wurde erneut keine Einigung erzielt. Rektor Wolfgang Schütz bedauert die ablehnende Haltung des Betriebsrates: „Es gibt von Seite des Rektorats ein gutes und faires Angebot im Sinne der Ärzteschaft und der PatientInnen. Wir bedauern, dass dieses Angebot seitens des Betriebsrats abgelehnt wird und sind weiterhin gesprächsbereit.“ 

Das weiterhin aufrechte Angebot umfasst unter anderem eine 15- bis 25-prozentige Gehaltserhöhung für KlinikärztInnen die, wie vom Betriebsrat ursprünglich gewünscht, abhängig von der Einstufung in die jeweilige Personalkategorie ist. Das bedeutet, dass z.B. ein Arzt / eine Ärztin in Ausbildung künftig ein Grundgehalt (ohne Nachtdienste und sonstige Zulagen) von 4.266 Euro brutto monatlich statt bisher 3.710 Euro erhält. Die am höchsten qualifizierten Fachärztinnen und Fachärzte würden zu Beginn ihrer Karriere künftig 6.366 Euro statt bisher 5.093 Euro erhalten.

„Diese Gehaltserhöhung ist an eine Umsetzung der 48-Stunden-Woche gekoppelt und sieht einen Umstieg mit 1. Juli 2016 vor. Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte am AKH Wien würden dann sowohl im nationalen wie auch im internationalen Vergleich auf Spitzen-Niveau liegen. Wir haben nach vielen Verhandlungsrunden ein faires und gutes Angebot für das ärztliche Personal entwickelt, das zusätzlich eine Erhöhung der Rufbereitschaftsentschädigung beinhaltet“, fasst MedUni Wien-Rektor Wolfgang Schütz zusammen und ergänzt, „dass die Forderung nach einer Gehaltserhöhung ohne eine gleichzeitige, vom Betriebsrat stets geforderte Reduktion der Arbeitszeiten und Etablierung neuer Dienstzeitmodelle nicht umsetzbar ist.“

Optimierung der Dienstplanmodelle als begleitende Maßnahme

Die gesetzlich vorgesehene Arbeitszeitverkürzung erfolgt in Reaktion auf die KA-AZG-Novelle, die am 1. Jänner 2015 in Kraft getreten ist und die eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit von Klinik-ÄrztInnen von derzeit bis zu 60 Stunden auf 48 Stunden vorsieht. Das Angebot des Rektorats würde nicht nur einen dadurch bedingten Einkommensverlust abdecken, sondern auch mit einem beträchtlichen Reallohngewinn verbunden sein. Demgemäß sieht das vorliegende Angebot auch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung vor, die sicherstellen soll, dass bis zum 1. Juli 2016 die Möglichkeit besteht, mittels
Opt-out-Regelung weiterhin bis zu 60 Stunden wöchentlich zu arbeiten. Ab 1. Juli 2016 soll dann auch für die Ärztinnen und Ärzte der MedUni Wien am AKH Wien generell die 48-Stunden-Regelung gelten.

Gleichzeitig muss es, so Rektor Wolfgang Schütz, eine Optimierung der Dienstplanmodelle im AKH Wien inklusive Re-Organisationsmaßnahmen geben: „Das beinhaltet flexiblere Dienstzeitmodelle, die bedarfsabhängig an das jeweilige Patientenaufkommen angepasst sind. Damit wird auch die Basis für eine weiterhin optimale Versorgung der Patienten und Patientinnen im AKH Wien vorhanden sein.“