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Neues Gesetz macht Schulung von pflegenden Angehörigen durch MitarbeiterInnen der Pflege möglich

Nationalratsbeschluss auf Initiative der MedUni Wien.

(Wien, 10-07-2013) Eine aktuelle Gesetzesänderung lässt es künftig wieder zu, dass pflegende Angehörige durch Pflegepersonal geschult werden dürfen. Das ist das Ergebnis einer Petition der MedUni Wien mit Unterstützung des AKH Wien, des Direktoriums des Pflegedienstes und der Ärztekammer Wien.

Überall dort, wo PatientInnen an chronischen Erkrankungen leiden und nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, müssen Angehörige einspringen, die fachlich vorab geschult werden müssen. Das Gleiche gilt für pflegende Angehörige etwa bei Frühgeborenen, Kindern und älteren Menschen.

„Wird diese Schulung nicht durchgeführt, führt dies dazu, dass diese PatientInnen stationär versorgt und dadurch länger im Krankenhaus bleiben müssen. Dieses Problem betrifft vor allem die Kinderklinik; aber auch in hohem Maße die Nephrologie mit der Peritonealdialyse, die Urologie, Gastroenterologie, Endokrinologie,  Kardiologie und HNO“, erklärt die Vizerektorin für klinische Angelegenheiten und Initiatorin der Petition, Christiane Druml. Diese notwendige Schulung durfte bis zuletzt nicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege durchgeführt werden. Das wurde jetzt durch die Novelle geändert.

Druml: „Damit wird eine sehr gute Grundlage für eine bessere und zeitgemäßere PatientInnenbetreuung in Österreich geschaffen. Außerdem wird damit die Kompetenz der Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gesetzlich berücksichtigt und anerkannt.“ Die Petition war Gesundheitsminister Alois Stöger Ende des Jahres 2012 übergeben worden.