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Information zur Absetzung von Spenden an die MedUni Wien

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(Wien, 01-03-2018) Die Medizinische Universität Wien ist eine gemäß § 4a Abs.3 Ziffer 1 Einkommensteuergesetz spendenbegünstigte Einrichtung. Eine Spende für die MedUni Wien (Registrierungsnummer UN-5646) ist daher als Sonderausgabe in der Arbeitnehmerveranlagung absetzbar.

Das funktioniert bei Ihrer nächsten Arbeitnehmerveranlagung (erstmals  2018 für das Veranlagungsjahr 2017 möglich) automatisch durch die MedUni Wien – Sie brauchen sich darum nicht mehr zu kümmern. Es erfolgt, wenn Sie dies wünschen, eine direkte Meldung ans Finanzamt.

Dazu benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:

  •     Nachname und Vorname (laut Meldezettel)
  •     Geburtsdatum (TT.MM.JJ)
  •     Wohnadresse

Bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung werden dadurch alle Ihre Spenden an die MedUni Wien aus dem jeweiligen Vorjahr automatisch berücksichtigt. Ab März 2018 können Sie erstmals über Ihren FinanzOnline-Zugang im Internet die für Sie angegebene Spendensumme für das vergangene Jahr einsehen – das wurde im Jänner 2017 durch die Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit ermöglicht. Ihre Daten werden verschlüsselt an das Finanzamt geschickt, damit ist höchster Schutz Ihrer Angaben gewährleistet.

Spenden von Unternehmen sind von dieser Neuregelung nicht betroffen.

Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter spendenabsetzungneu@meduniwien.ac.at oder telefonisch unter der Service-Hotline +43 / (01) / 40 160 – 20 249 zur Verfügung.

Alle Detail-Infos zur Spendenabsetzbarkeit gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen: https://www.bmf.gv.at/kampagnen/spendenservice.html