Die Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene der Medizinischen Universität Wien (Zentrum für Gerichtsmedizin) bietet eine Dokumentation von Verletzungen inkl. Fotodokumentation und Spurensicherung nach Gewalteinwirkung.
Eine telefonische Kontaktaufnahme ist vor jeder Untersuchung zwingend unter der folgenden Nummer erforderlich.
Betroffene können uns auch per Email kontaktieren, wobei in akuten Fällen eine telefonische Kontaktaufnahme sinnvoll ist.
Derzeitige Erreichbarkeit:
- Dienstag bis Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr
- Freitag bis Montag: durchgehend von Freitag 8:00 bis Montag 16:00 Uhr
- Feiertage: durchgehend geöffnet
Eine telefonische Verfügbarkeit rund um die Uhr an jeden Wochentag ist zeitnahe geplant und wird an dieser Stelle bekannt gegeben.
Es erfolgt keine Behandlung von Verletzungen durch die Mitarbeiter:innen der Untersuchungsstelle. Betroffene können uns aber auch bei Vorliegen von behandlungsbedürftigen Verletzungen kontaktieren und im Rahmen eines Telefonates wird geklärt, wann und in welchem Rahmen eine Untersuchung erfolgen kann
An wen richtet sich die Untersuchungsstelle
Die Untersuchungsstelle richtet sich an Betroffene von Gewalt, unabhängig von Alter und Geschlecht. Die Untersuchung erfolgt niederschwellig, verfahrensunabhängig und kostenfrei für die Betroffenen. Eine vorherige Anzeige ist nicht notwendig, um sich über die Untersuchungsstelle untersuchen und beraten zu lassen. Die Untersuchungsstelle ist unparteiisch und jede Untersuchung erfolgt vorurteilsfrei.
Mögliche Gründe für die Kontaktaufnahme mit der Untersuchungsstelle:
- häusliche Gewalt bzw. Gewalt im sozialen Nahraum
- sexualisierte Gewalt
- Misshandlungen im Erwachsenen- und Kindesalter
- Verdacht auf die Verabreichung von K.O.-Mitteln
Eine Untersuchung über unsere Einrichtung gewährleistet eine gerichtsverwertbare objektive Dokumentation unabhängig davon, ob sich die betroffene Person zum Untersuchungszeitpunkt für oder gegen eine Anzeige entschieden hat.
Die Dokumentation und die gesicherten Spuren werden für 10 Jahre (ab Volljährigkeit) aufbewahrt.
Wer darf die Untersuchungsstelle kontaktieren:
Die Untersuchungsstelle kann niederschwellig und kostenfrei von
- Betroffenen und deren Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen zur direkten Vereinbarung einer Untersuchung
oder von
- medizinischem Fachpersonal,
- Ermittlungsbehörden,
- und Opferschutzeinrichtungen
zur Vereinbarung einer konsiliarischen Tätigkeit bzw. einer Untersuchung kontaktiert werden.
Untersuchungsablauf
Vor der Untersuchung muss in jedem Fall telefonisch mit der Untersuchungsstelle Kontakt aufgenommen werden. Im Rahmen dieses Gespräches wird die zeitliche Dringlichkeit geklärt und der Ort der Untersuchung vereinbart.
Wenn behandlungsbedürftige Verletzungen oder ein angegebenes Sexualdelikt vorliegen, wird die Untersuchung nach Vereinbarung in einer Krankenanstalt stattfinden und durch ein Ärztin der Untersuchungsstelle vor Ort unterstützt.
Liegen keine behandlungsbedürftigen Verletzungen vor und handelt es sich auch nicht um ein Sexualdelikt kann die Untersuchung in den Räumlichkeiten der Untersuchungsstelle (Zimmermannplatz 1, 1090 Wien) erfolgen.
Es erfolgt im Einverständnis mit der betroffenen Person
- eine vollständige Dokumentation nach hohen fachlichen Standards von vorliegenden frischen und auch älteren Verletzungen,
- eine Fotodokumentation
- und gegebenenfalls auch eine Spurensicherung (z.B. im Rahmen von Sexualdelikten).
Die Ärzt:innen der Untersuchungsstelle unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Im Fall von anzeigepflichtigen Verletzungen gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen analog einer Behandlung in einer ärztlichen Ordination oder einer Krankenanstalt.
Bei Sexualdelikten bzw. sexualisierter Gewalt wird die Untersuchung bis auf wenige Ausnahmen in einer Krankenanstalt stattfinden und kann durch eine Ärztin der Untersuchungsstelle unterstützt (Dokumentation und Spurensicherung) werden.
Wir bitte Sie in Fällen, die weniger als 72h zurückliegen die Betroffenen auf folgende Dinge hinzuweisen:
- Wechseln Sie nicht Ihre Bekleidung bzw. bringen Sie die zum Vorfallszeitpunkt getragene Bekleidung und Textilien, mit denen Sie sich abgewischt haben, mit.
- Nehmen Sie wenn möglich keine Reinigungsmaßnahmen vor (kein Händewaschen, kein Duschen, Baden, Abwischen)
- Urinieren Sie wenn möglich nicht und verzichten Sie bis zur Untersuchung auf Essen und Rauchen.
Bei Verdacht auf die Verabreichung von K.O.-Mitteln kann innerhalb der ersten 72h nach dem Vorfall eine Blut- und Harnprobe zum späteren Nachweis oder Ausschluss einer K.O.-Mittel-Aufnahme gesichert werden.
Auch bei einem länger als 72h zurückliegenden Vorfall, kann die Untersuchungsstelle kontaktiert werden. Gemeinsam wird dann entschieden, ob und in welcher Form eine Untersuchung und Blut- und Harnabnahme sinnvoll ist.
Angebote für medizinisches Fachpersonal
Die ärztlichen Mitarbeiter:innen der Untersuchungsstelle sind nicht nur für Gewaltbetroffene erreichbar, sondern können auch von medizinischem Fachpersonal telefonisch kontaktiert werden.
- Es erfolgt entweder eine telefonische Beratung bzw. Anleitung oder
- eine Ärztin der Untersuchungsstelle sucht die entsprechende Krankenanstalt – je nach Fallkonstellation – zeitnahe auf und führt gemeinsam mit dem klinisch tätigen Personal im Einverständnis mit der gewaltbetroffenen Person vor Ort eine Verletzungsdokumentation, Fotodokumentation und z.B. im Rahmen von Sexualdelikten auch eine gemeinsame Spurensicherung durch.
Durch die geschulten Mitarbeiter:innen der Untersuchungsstelle werden auch kostenfreie Schulungen für medizinisches Fachpersonal zum Thema Verletzungsdokumentation, Fotodokumentation und Spurensicherung angeboten.
Bei Interesse an Schulungen bitten wir Sie um eine Kontaktaufnahme per E-Mail.
Das Angebot der Untersuchungsstelle richtet sich an den Raum Wien, Niederösterreich und das nörd-liche Burgenland.