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Nr7 Interne Ausschreibung für die interne Karrierevereinbarung („IKV“)

                    Interne Ausschreibung für die interne Karrierevereinbarung („IKV“)


Zahl der anzubietenden IKV: 40

2024 sind an der Medizinischen Universität Wien wieder 40 interne Karrierevereinbarungen (IKV) für Mitarbeiter:innen der Universitäten zu vergeben. 10 IKV sind für den Schwerpunkt Lehre und 30 für den Schwerpunkt Forschung vorgesehen. Eine Bewerbung ist nur für einen der beiden Schwerpunkte möglich, entweder Lehre oder Forschung. Alle wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, die die Voraussetzungen erfüllen (s.u.), können sich um eine interne Karrierevereinbarung bewerben.

Die Kriterien, Vergabemodalitäten sowie Inhalte der IKV richten sich nach dem Dokument "Internes Karrieremodell für das wissenschaftliche Universitätspersonal - Interne Karrierevereinbarung (IKV) mit Zusatz IKV Lehre".  Bitte beachten Sie bei einer Bewerbung für eine IKV mit dem Schwerpunkt Lehre die spezifischen Erfordernisse für das Karrieremodell Lehre.

Allgemeine Voraussetzung für eine Bewerbung:

  • Inhaber:in einer Stelle im Globalbudget (keine Ersatzkraft)
  • abgeschlossenes Doktoratsstudium (PhD, Dr. scient. med. oder vergleichbarer in- oder ausländischer Abschluss; Absolvent:innen des früheren Doktoratsstudiums UN201 müssen eine vergleichbare Qualifikation in der Forschung vorweisen)
  • facheinschlägige wissenschaftliche Publikationstätigkeit und Lehrerfahrung – gem. „Internes Karrieremodell für das wissenschaftliche Personal der MedUni Wien“
  • ggf. Berufsberechtigung als Fachärzt:in oder Zahnärzt:in
  • Bereitschaft zur Absolvierung eines zumindest sechsmonatigen auswärtigen, vorzugsweise ausländischen Forschungs- und/oder Lehraufenthalt  (wenn nicht bereits absolviert)

Vollständige Bewerbungsunterlagen für die IKV - Schwerpunkt Forschung umfassen:

Vollständige Bewerbungsunterlagen für die IKV - Schwerpunkt Lehre umfassen:

  • Exposé im Umfang von 2-3 A4 Seiten
    • Motivation, sich für den Schwerpunkt Lehre zu bewerben
    • Formulierung der Zielvorstellung der eigenen Entwicklung im Lehrbereich:
      • Wie möchte ich meine eigene Lehre weiterentwickeln?
      • Welche Verbesserungen, Innovationen möchte ich umsetzen?
    • Bisheriges Engagement im Lehrbereich
  • Fact Sheet – Schwerpunkt Lehre inkl. Excel Anhang
  • Publikationsliste
  • Lehrbestätigung (anzufordern unter: vr_lehre@meduniwien.ac.at)
  • Liste der absolvierten Invited lectures
  • Nachweis eines auswärtigen Forschungs- und/oder Lehraufenthalts oder unterzeichnete Bereitschaftserklärung
  • Optional: Vorlage von 2 internen letters of recommendation
  • CV
  • Drittmittel: Die Nachweise der Drittmittel werden ab dem Call 2024 grundsätzlich automatisch aus DOXIS (vdb.meduniwien.ac.at) bezogen.

Die Unterlagen sind in elektronischer Form an die Abteilung Personal und Personalentwicklung der Medizinischen Universität Wien zu übermitteln: karriere@meduniwien.ac.at (Betreff: Bewerbung IKV Call 2024 – Research ODER Teaching – Nachname Vorname)

Sie erhalten eine Bestätigung über den Empfang Ihrer Unterlagen. Bei der Vergabe der IKV werden ausschließlich Bewerbungen mit vollständig eingereichten Unterlagen berücksichtigt.


Die MedUni Wien strebt einen hohen Frauenanteil bei wissenschaftlichen Laufbahnstellen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.

Die Bewerbungsfrist endet am 26.03.2024 (Bewerbungsfrist: 14.02.2024 - 26.03.2024)


Weitere Informationen zur IKV: Die Interne Karrierevereinbarung (IKV) für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen der MedUni Wien - Forschung & Lehre

Bei Abschluss der internen Karrierevereinbarung erfolgt einheitlich eine Bezahlung mit überkollektivvertraglichem Entgelt analog zur Verwendungsgruppe A2 (Einstufung in B1, nicht aufsaugbare Überzahlung entsprechend § 49 Abs. 2 erster Satz KollV zuzüglich der Zulage gemäß § 68 Abs. 2 des Kollektivvertrages sowie der KA-AZG-Zulage gemäß § 15 der KA-AZG-Betriebsvereinbarung). Dieses Entgelt gebührt einheitlich für alle wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, mit denen eine IKV abgeschlossen wird, unabhängig von einer ärztlichen Verwendung und der Zuordnung zum klinischen oder vorklinischen Bereich. Werden die Entwicklungsziele entsprechend dieser Vereinbarung nach dem Ablauf von drei Jahren erreicht, wird ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt und es erfolgt einheitlich eine Bezahlung mit überkollektivvertraglichem Entgelt analog zur Verwendungsgruppe A2 (Einstufung in B1, nicht aufsaugbare Überzahlung entsprechend § 49 Abs. 2 lit. a und b KollV zuzüglich der Zulage gemäß § 68 Abs. 2 des Kollektivvertrages sowie der KA-AZG-Zulage gemäß § 15 der KA-AZG-Betriebsvereinbarung). Ist hingegen ein Erreichen der Entwicklungsziele innerhalb der laufenden befristeten Anstellung nicht mehr möglich, wird bereits mit dem Abschluss der internen Karrierevereinbarung ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, und bei Erreichen der Entwicklungsziele erfolgt eine Bezahlung mit überkollektivvertraglichem Entgelt analog zur Verwendungsgruppe A2 (Einstufung in B1, nicht aufsaugbare Überzahlung entsprechend § 49 Abs. 2 lit. a und b KollV zuzüglich der Zulage gemäß § 68 Abs. 2 des Kollektivvertrages sowie der KA-AZG-Zulage gemäß § 15 der KA‑AZG‑Betriebsvereinbarung). Werden die Entwicklungsziele hingegen nicht erreicht, endet ein befristetes Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Befristung, ein bereits bestehendes unbefristetes Arbeitsverhältnis kann durch die Universität grundsätzlich gekündigt werden, jedenfalls fällt die Überzahlung weg.