An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde mit der Kennzahl: 7802/20 eine Ersatzkraftstelle einer / eines halbbeschäftigten Biomedizinischen Analytikerin / Biomedizinischen Analytikers (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIb) voraussichtlich mit 15. Oktober 2020 (befristet bis 7. April 2022) zu besetzen.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 1.377,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.
Aufgabengebiet: Mitarbeit in einem Forschungslabor der Universitätsklinik für Frauenheilkunde.
Anstellungserfordernisse: Diplom für eine/n Biomedizinische/n Analytiker/in.
Gewünschte Qualifikationen: Grundkenntnisse in molekular- und zellbiologischen Arbeitsmethoden sowie Erfahrungen mit PCR, Geleletrophorese und Zellkultur, mit Schwerpunkt und FACF.
Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.
Information regarding the General Data Protection Regulation is available at www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.
Kennzahl: 7802/20
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 7802/20 bis 7. Oktober 2020 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/
Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: https://www.meduniwien.ac.at/web/fileadmin/content/serviceeinrichtungen/personalabteilung/stellenausschreibungen/bewerbungsformulare/Impf-_und_Immunitaetsnachweis.pdf. Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten von der Bewerberin / vom Bewerber selbst zu tragen sind.
Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.