An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde mit der Kennzahl: 8647/20 eine Stelle einer / eines vollbeschäftigten Operationsassistentin / Operationsassistenten (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIb) voraussichtlich mit 27. Oktober 2020 (befristet bis 31. Dezember 2020) zu besetzen.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.495,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.
Aufgabengebiet: Übernahme bzw. Transport des Patienten, Einschleusen des Patienten, Übernahme des Patienten von der Umbettanlage auf die OP-Tischplatte, Unterstützung des med. Personals.
Anstellungserfordernisse: Abgeschlossene Schulausbildung, Ausbildung zum Operationsassistenten/in mit Ausbildung Röntgenassistenz.
Gewünschte Qualifikationen: Teamfähigkeit, Interesse im Umgang mit Patienten, sehr flexibel und einsatzbereit.
Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.
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Kennzahl: 8647/20
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 8647/20 bis 14. Oktober 2020 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/
Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: https://www.meduniwien.ac.at/web/fileadmin/content/serviceeinrichtungen/personalabteilung/stellenausschreibungen/bewerbungsformulare/Impf-_und_Immunitaetsnachweis.pdf. Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten von der Bewerberin / vom Bewerber selbst zu tragen sind.
Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.