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Zugangsvoraussetzungen

Personen, die

  • zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Ärzt:innen für Allgemeinmedizin, als Fachärzt:innen oder als approbierte Ärzt:innen berechtigt sind, oder
  • die als Turnusärzt:innen zumindest ein Jahr der Ausbildungszeit zum:zur Ärzt:in für Allgemeinmedizin oder bereits ein Jahr die Ausbildung zum:zur Fachärzt:in eines Sonderfaches absolviert haben, oder
  • die sich in Ausbildung zum:zur Fachärzt:in für Arbeits- und Betriebsmedizin befinden.