Ausbildungsziel
Als AbsolventIn des Lehrganges können Sie
- als selbständige/r oder angestellte/r ArbeitsmedizinerIn in ein direktes Arbeitsverhältnis mit einem oder mehreren Unternehmen treten,
- für ein Arbeitsmedizinisches Zentrum tätig werden,
- im Auftrag der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) die Betreuung von Kleinbetrieben übernehmen.
ArbeitsmedizinerInnen spielen eine entscheidende Rolle im ArbeitnehmerInnenschutz und sind erste Anlaufstelle und Drehscheibe für alle Fragen der Gesundheit in Betrieben. Die Arbeitsmedizin-Ausbildung unterstützt Sie bei Ihrer Entwicklung von einer großteils kurativen Orientierung zu einer neuen Berufsrolle - der präventivmedizinischen Tätigkeit in Unternehmen.
Der Lehrgang bereitet Sie darauf vor, Ihre künftigen Aufgaben im Betrieb qualifiziert wahrnehmen zu können.
Diese bestehen im Wesentlichen
- im Erkennen gesundheits- und leistungsrelevanter Faktoren im betrieblichen Geschehen,
- in der Bewertung dieser Faktoren hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf den Menschen,
- in der Entwicklung und Mitwirkung bei der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen,
- in der Beurteilung individueller gesundheitlicher Beeinträchtigungen hinsichtlich ihrer möglichen arbeitsbedingten Ursachen sowie ihrer Auswirkungen auf die künftige Leistungs- und Arbeitsfähigkeit.
Im Zentrum der Ausbildung stehen zwei wesentliche Ziele: die Erlangung der erforderlichen Theorieinhalte (= Wissenskompetenz) sowie die Übung und Anwendung des Wissens anhand konkreter Beispiele (= Handlungskompetenz).
Die wissenschaftlich fundierte Erläuterung von medizinischen, psychologischen, technologischen und ökonomischen Zusammenhängen nimmt in der Arbeitsmedizin-Ausbildung eine ebenso wichtige Rolle ein wie die praxisnahe Vorbereitung auf Ihre Funktion als unabhängige/r, sachverständige/r ExpertIn für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen.