Im Folgenden finden Sie eine umfassende Zusammenstellung finanzieller Fördermöglichkeiten in Österreich im Rahmen Ihrer postgraduellen Aus- und Weiterbildung.
Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass aus dieser Übersicht kein Rechtsanspruch entsteht, und daher keine Garantie für die Gewährung einer Förderung übernommen werden kann.
Für detaillierte und für Sie relevante Informationen wenden Sie sich daher bitte an die betreffende Förderinstitution. Zusätzlich empfehlen wir, sich nach speziellen Förderungen in Ihrem jeweiligen Bundesland zu erkundigen.
Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung (im Ausland)
EU-Förderungen
Die Europäische Kommission fördert mit verschiedenen Intitiativen die Weiterbildung innerhalb der EU:
Förderinstitutionen in einzelnen Bundesländern
Die Bildungskarenz kann zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt vier Jahren im Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden. Während dieser Zeit erhält die karenzierte Person vom Arbeitsmarktservice (AMS) Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes.
Weitere Informationen finden Sie hier.
ArbeitnehmerInnen, selbstständig Erwerbstätigen sowie Unternehmen in Österreich stehen zahlreiche steuerliche Vergünstigungen im Rahmen finanzieller Ausgaben für Weiterbildung zur Verfügung.
Die Kosten für ein Studium bzw. eine Weiterbildung können als Fortbildungskosten, als Ausbildungskosten in einem verwandten Beruf oder als Umschulungskosten absetzbar sein. Hierbei sind nicht nur Kurs- und Studienbeiträge, sondern sämtliche mit der Weiterbildung zusammenhängende Kosten abzugsfähig, wie z.B. Kosten für Unterlagen, Skripten, Fachliteratur, Arbeitsmittel (Notebook, PC, Drucker, Scanner), Fahrtkosten, Tagesgelder, Nächtigungskosten, Internet- und Telefonkosten.
Bildungskosten sind als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung – für unselbstständig Erwerbstätige – von der Steuer absetzbar.
Selbstständig Erwerbstätige haben die Möglichkeit, Weiterbildungsmaßnahmen (und die damit in Verbindung stehenden Kosten) in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben zu verbuchen, die steuermildernd wirken.
» Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) – Förderungen für Unternehmen
» Förderdatenbank der Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
» go international – Förderung für Schulungen von MitarbeiterInnen in Auslandsniederlassungen
Bei Unternehmen senken Fortbildungskosten als Betriebsausgaben die Steuerbemessungsgrundlage. Darüber hinaus kann entweder ein Bildungsfreibetrag in der Höhe von 20% der Weiterbildungskosten (gemäß § 4 Abs. 4 Z 8 und Z 10 EStG) oder eine Bildungsprämie in der Höhe von 6% (gemäß § 108 c EStG) geltend gemacht werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre/n SteuerberaterIn oder an das Bundesministerium für Finanzen.
Der Bildungskredit als Form der finanziellen Unterstützung wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben und bietet Studierenden einen zinsgünstigen Kredit. Es muss sich um eine Vollzeitausbildung an einer Hochschule im Inland oder einer gleichwertige Bildungseinrichtung im europäischen Ausland handeln. Für nähere Auskünfte kontaktieren Sie bitte Ihre Bank oder Bausparkasse.
» Raiffeisen
» s Bausparkasse
» Wüstenrot