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Krankenversicherung

Wir empfehlen Bewerbern, sich vor der Reise nach Österreich beim jeweiligen Krankenversicherungsträger im Heimatland darüber zu informieren, ob (bzw. unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe) die Kosten für ärztliche Behandlungen in Fällen akuter Erkrankungen in Österreich von der ausländischen (staatlichen) Krankenversicherung übernommen werden.

Studierende, die in ihrem Heimatland über eine aufrechte staatliche Krankenversicherung verfügen, können sich vom Krankenversicherungsträger im Herkunftsstaat eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ausstellen lassen. Mit dieser sind grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens zu denselben Bedingungen und Kosten in Österreich zugänglich.

Arztbesuche, die nicht aufgrund akuter Beschwerden stattfinden (z.B. Kontrollbesuche), sind in diesem Rahmen jedoch nicht abgedeckt. Wir empfehlen für diesen Zweck zusätzlich den Abschluss einer Reisekrankenversicherung (auch für den Fall einer gewünschten Rückführung in das Heimatland).

https://oead.at/de/nach-oesterreich/einreise-und-aufenthalt/anmeldebescheinigung-studentin/

Für die gesamte Dauer des Aufenthalts muss grundsätzlich eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeitsbereich Österreich und ausreichendem Schutz für verschiedene Krankheitsfälle (Deckungssumme deutlich über EUR 30.000 mit Garantie der Übernahme etwaiger Berge- und Rückführungskosten) abgeschlossen werden.

https://oead.at/de/nach-oesterreich/einreise-und-aufenthalt/visumfreie-einreise-fuer-studentinnen/

a) Aufenthalt unter 6 Monate

Für die Einreise nach Österreich mit einem Visum (bzw. für die gesamte Dauer des Aufenthalts) muss grundsätzlich eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeitsbereich Österreich und ausreichendem Schutz für verschiedene Krankheitsfälle (Deckungssumme deutlich über 30.000 Euro, mit Garantie der Übernahme etwaiger Berge- und Rückführungskosten) abgeschlossen werden.

     https://oead.at/de/nach-oesterreich/einreise-und-aufenthalt/visum-c-oder-visum-d/

 

b) Aufenthalt über 6 Monate

Drittstaatsangehörige erhalten nur dann einen Aufenthaltstitel, wenn zusätzlich zur Reisekrankenversicherung der Nachweis einer "alle Risiken abdeckenden Krankenversicherung“ erbracht werden kann. Reisekrankenversicherungen (Gültigkeitsbereich Österreich, ausreichender Schutz für verschiedene Krankheitsfälle, Deckungssumme deutlich über 30.000 Euro mit Garantie der Übernahme etwaiger Berge- und Rückführungskosten) sind nur für den Zeitraum, bis nach Einreise eine „alle Risiken abdeckende Krankenversicherung“ abgeschlossen werden kann, ausreichend.

Falls eine staatliche Krankenversicherung in einem Staat besteht, welcher mit Österreich ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen (Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei) geschlossen hat, erkundigen Sie sich bei Ihrem Heimatkrankenversicherungsträger nach den notwendigen Formularen.

https://oead.at/de/nach-oesterreich/einreise-und-aufenthalt/aufenthaltsbewilligung-
student-teilnahme-mobilitaetsprogramm/