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2016 // Gemeinsamer Workshop des JRC und des ICGEB, Triest

30.11. - 30.12.2016 in Triest

Teilnahme und Gastvortrag des UNESCO-Lehrstuhls in Triest (30. November bis 1. Dezember 2016) am ‚Joint Research Center of the European Commission’ und am ICGEB. Dieser Workshop trug den Titel „JOINT EXPERT MEETING ON GENOME EDITING AND RELATED TECHNOLOGIES: SCIENTIFIC AND REGULATORY CONSIDERATIONS“ („Expertentreffen zu der Genom-Editierung und den dazugehörigen Technologien: wissenschaftliche und aufsichtsrechtliche Aspekte“).

Dieses internationale Treffen sollte zur Findung eines internationalen Konsens’ über die Genom-Editierung beitragen.

Genom-Editierung und die dazugehörigen Technologien: wissenschaftliche und aufsichtsrechtliche Aspekte

Die "Genom-Editierung" ist eine sehr junge Technologie, die als ultramoderne

Mikrochirurgie an Genen betrachtet werden kann. Diese innovative Technologie ist in molekularbiologischen Laboren sehr auf dem Vormarsch. Im Jahr 2015 bezeichneten Experten sie als „Durchbruch des Jahres“, und dank ihrer Präzision, ihrer geringen Kosten und ihrer leichten Verwendbarkeit ist die Genom-Editierung zum Sinnbild der ‚Demokratisierung der Wissenschaft’ geworden. 

Die Genom-Editierung hilft uns komplexe biologische Prozesse zu verstehen und kann zum Beispiel dafür verwendet werden, genetische Störungen in betroffenen Geweben und Zellen auf direktem Wege zu korrigieren, um Krankheiten zu heilen, die mit herkömmlichen Therapien nicht (so leicht) zu heilen sind.

Darüber hinaus kann die Genom-Editierung eingesetzt werden, um zum Beispiel bestimmte Merkmale von Tieren oder Pflanzen zu verändern oder zu korrigieren oder sie mit neuen erwünschten Eigenschaften auszustatten. Das  sind die wichtigsten Nahrungsmittel für die Weltbevölkerung, und jede Erhöhung des Mehrwerts und der Widerstandsfähigkeit wäre bei vielen Spezies willkommen. Erfolge  wurden bereits mit Schweinen, Ziegen und Rindern sowie mit mehreren Arten von Nutzpflanzen erzielt. So wurde Weizen zum Beispiel schimmelresistenter gemacht.  

Die leichte Verwendbarkeit, Genauigkeit und Effizienz von Genom-Editierungsmitteln hat zu ihrer flächendeckenden Einführung in der Forschung geführt, sowie zu Proof-of-Concept-Anwendungen in Gentherapien unter Verwendung von Zellen, aus denen keine Geschlechtszellen hervorgehen können (‚somatische Zellen’). 

Außerdem kann man die Genom-Editierung bei menschlichen Keimbahnzellen (Spermien- und Eizellen) sowie bei Embryos in einem frühen Entwicklungsstadium verwenden. Viele Interessengruppen diskutieren bereits über dieses Thema, das für einige eine Grenze darstellt, die nicht überschritten werden darf, für andere dagegen eine Chance, die menschliche Verfassung (conditio humana) durch Korrektur von gesundheitsschädlichen Genmutationen zu verbessern.

Da die konkreten Auswirkungen einer Genmodifikation auf einen Embryo unter Umständen erst nach der Geburt zu erkennen sind, gibt es Bedenken, dass unerwünschte Folgen erst nach Jahren zum Vorschein kommen. 

Grundsätzlich gibt es ernsthafte Bedenken bezüglich der ethischen und sicherheitsbezogenen Implikationen der Keimbahnzellforschung beim Menschen. Außerdem fürchten einige, dass die Keimbahnzellforschung negative Auswirkungen auf wichtige Forschungsarbeiten haben könnte, bei denen Techniken der Genom-Editierung in nicht fortpflanzungsfähigen Zellen verwendet werden, und demnach auf die Genomeditierungsforschung im Allgemeinen. 

Wenn die Verfahren der Genom-Editierung (und die dazugehörigen Technologien) an lebenden Zellen zum Einsatz kommen, entsteht oft ein neuer Organismus, der sich reproduzieren kann. Diese Organismen könnten auf dem Markt als Produkte oder als Teile von Produkten angeboten werden, die ganz neu oder der Gesellschaft noch unbekannt sind. 

Es ist üblich, vor der Markteinführung dieser Produkte oder vor ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Risikobeurteilung durchzuführen. Dabei ähnelt die Ausgangslage bei der Genom-Editierung der von genetisch modifizierten Organismen, bei denen bestimmte Techniken, die an lebenden, reproduktionsfähigen Organismen zum Einsatz kommen, genetisch modifizierte Produkte entstehen lassen können, bei denen auf Einzelfallbasis eine Risikobeurteilung durchgeführt wird, bevor sie in die Umwelt freigesetzt oder auf dem Markt eingeführt werden. Bislang ist jedoch noch keine Entscheidung darüber getroffen worden, ob Produkte, die aus der Genom-Editierung hervorgehen, genauso wie GMOs behandelt werden sollten, oder ob für sie andere regulatorische Rahmenbedingungen gelten sollten.

Aufbau des Workshops

Bei diesem vorgeschlagenen Workshop sollen verschiedene Interessengruppen akademischer, industrieller und staatlicher Organisationen an einen Tisch gebracht werden und folgende Themen zur Sprache kommen:

  • Teil 1: Die verwendete Technologie und ihre zukünftige Entwicklung
  • Teil 2: Derzeitige und zukünftige Innovationen und ihre möglichen gesellschaftlichen Folgen (für Gesundheit, Landwirtschaft, Industrie, …)
  • Teil 3: Moralische Bedenken
  • Teil 4: Die mögliche Rolle der Regulierungsbehörde 

In einem letzten, fünften Teil werden Schlussfolgerungen gezogen und Empfehlungen formuliert.

Erwartetes Ergebnis

  • Vorschau auf die zukünftigen technologischen Entwicklungen und die in diesem Zusammenhang erwarteten Innovationen
  • Eine Zusammenstellung möglicher Gefahren, die mit der Anwendung der Technologie verbunden sind
  • Beurteilung der darauf bezogenen moralischen Bedenken
  • Entwicklung eines Katalogs möglicher Richtlinien