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Studienziel und Qualifikationsprofil des Diplomstudiums Zahnmedizin

Das Ziel des Diplomstudiums der Zahnmedizin ist es, erfahrene kompetente und klinisch erfahrene Zahnärzt:innen auszubilden.

Das Studium der Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Wien soll die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung aller Tätigkeiten der Verhütung, Diagnose und Behandlung von Anomalien und Krankheiten von Zähnen, Mund und Kiefer sowie der dazugehörenden Gewebe vermitteln. Die Absolventinnen und Absolventen sollen in der Lage sein, das Berufsbild der Fachärzt:innen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde im vollen Umfang zu erfüllen.

Um diese Ziele zu erreichen, müssen Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen der angehenden Ärzt:innen im Rahmen eines geeigneten Curriculums mit adäquaten Methoden ganzheitlich und integrativ gelehrt, gelernt und geprüft bzw. evaluiert werden.

Die jungen ZahnärztInnen sollen nach dem Studium 

  • in der Lage sein, die volle berufliche Verantwortung für erfolgreiche und sichere Behandlung von PatientInnen zu übernehmen,
  • sich der Erfordernisse einer ständigen lebenslangen beruflichen Fortbildung und fachlichen Weiterentwicklung bewusst sein und
  • imstande sein, neue wissenschaftliche Erkenntnisse richtig zu interpretieren und in der beruflichen Praxis anzuwenden.

Qualifikationsprofil der AbsolventInnen

Grundlegende Kenntnisse und Verständnis

  • für die wissenschaftlichen Grundlagen der Zahnheilkunde und anderer für die Zahnheilkunde relevante medizinischer Disziplinen.
  • über die Möglichkeiten und Methoden des selbstständigen Wissenserwerbs sowie das kritische Hinterfragen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über zahnmedizinische Probleme und Erkrankungen, deren Diagnostik und die Vielfalt der zurzeit verfügbaren Untersuchungstechniken, Behandlungsverfahren und Vorbeugungsmaßnahmen.
  • über Krankheitsprozesse wie Infektion, Entzündung, Immunreaktionen, Degeneration, Neoplasie, metabolische oder genetische Störungen, Unfälle und Notfälle.
  • einer allgemeinmedizinischen Ausbildung, die zur Früherkennung von Gesundheitsproblemen befähigt
  • über die Grundzüge der Gesundheitsförderung und Prävention, der Organisation des Gesundheits- und Spitalswesens sowie der Bedeutung von Management und Wirtschaftlichkeit in der ärztlichen Berufspraxis.
  • über Auswirkung von organischen oder psychischen Erkrankungen einzelner PatientInnen auf das soziale Umfeld.
  • über medizinische Ethik, Medizinrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Rechtsvorschriften für Sicherheit und Gesundheitswesen.

Darüber hinaus verfügen die AbsolventInnen über eine adäquate Ausbildung zu Strahlenschutzbeauftragten, die für den Umgang mit Strahlenquellen in der Zahnmedizin erforderlich ist.

Die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt besitzt

  • die Fähigkeit, sich erforderliche Informationen zu verschaffen, diese auf Gültigkeit und Verwertbarkeit zu überprüfen, Probleme und Fragestellungen zu analysieren, zielführende Lösungen zu planen und gegebenenfalls Prioritäten zu setzen.
  • die Fähigkeit zur effizienten Kommunikation mit Patient:innen, deren Angehörigen, Fachkolleg:innen und Angehörigen anderer medizinischer Berufsgruppen im Sinne des interdisziplinären Dialogs.
  • die Fähigkeit, eine umfassende Krankengeschichte zu erheben und zu dokumentieren, die geeigneten Untersuchungen durchzuführen, die aus Anamnese und Untersuchung gewonnenen Befunde zu interpretieren und allenfalls zusätzliche diagnostische Schritte zu veranlassen. In diesem Sinne ist die Zahnärztin oder der Zahnarzt in der Lage, die Probleme und Beschwerden von Patient:innen zu erfassen und einen fachlich fundierten Behandlungsplan zu erstellen.
  • ein hohes manuelles Geschick und ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und somit die Fähigkeit, mit höchstmöglicher Kompetenz und Fertigkeit jene kurativen und prophylaktischen Verfahren anzuwenden, die zur Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Störungen und Erkrankungen der Zähne, des Kauapparates und der Mundhöhle nach dem letzten Stand der wissenschaftlichen Zahnheilkunde anzuwenden sind.

Die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt

  • dokumentiert durch ihre:seine Haltung und Einstellung ihre:sein Bestreben nach einer optimalen Ausübung des zahnärztlichen Berufes. Dies schließt die Einstellung und Bereitschaft zur ständigen, lebenslangen Fortbildung ein, die auf aktivem Wissenserwerb und dem ständigen Bestreben basiert, durch Verbesserung des eigenen Wissenstandes die Qualität der Patient:innenbehandlung zu verbessern.
  • besitzt die Fähigkeit, sich und ihre:seine eigenen Leistungen selbstkritisch zu beurteilen und gegenüber der Beurteilung durch externe Experten aufgeschlossen zu sein.
  • hat gelernt, die Grenzen der eigenen Fähigkeiten zu erkennen und rechtzeitig Experten zu Rate zu ziehen. Sie:er besitzt die Fähigkeit, erfolgreich mit Kolleg:innen und anderen Berufsgruppen im Team zu arbeiten.
  • ist sich stets der sozialen Aspekte der PatientInnenbehandlung bewusst.
  • beachtet stets den gebotenen Respekt vor Patient:innen, Fachkolleg:innen und anderen Mitarbeiter:innen, worin sich auch die vorurteilsfreie Anerkennung von Unterschieden in gesellschaftlicher Stellung, Sprache und Kultur ausdrückt.
  • wurde geschult in Bezug auf die Beachtung der Patient:innenrechte, vor allem des Rechts der Patient:innen auf Aufklärung und Zustimmung zu einer Behandlung sowie der Wahrung der ärztlichen Verschwiegenheit.
  • ist sich der Beachtung moralischer und ethischer Verantwortung bei der Erstellung eines Behandlungsvorschlages bewusst.
  • besitzt die Fähigkeit, Ausnahmesituationen, wie Stress, Unsicherheit und Misserfolg, zu bewältigen.