Skip to main content English

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen

  • erfolgreich abgeschlossenes Universitätsstudium oder ein gleichwertiges, an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossenes Studium im Ausmaß von mindestens 180 ECTS der Humanmedizin, Zahnmedizin, Naturwissenschaften, Rechtswissenschaften, Klassischen Archäologie, Urgeschichte und Historische Archäologie
  • erfolgreich abgeschlossener FH-Bachelor-Studiengang „Polizeiliche Führung“

Zulassung von Nicht-AkademikerInnen

  • allgemeine Universitätsreife (vgl. § 64 UG) und
  • mindestens 8 Jahre Berufserfahrung in den Bereichen der Exekutive (Landes- (LKA) bzw. Bundeskriminalamt (BKA)) mit mindestens 3 Jahre Praxis in der Tatortarbeit (LKA-Abt. Tatort) oder der kriminaltechnischen Analyse (LKA-Abt. Kriminalpolizeiliche Untersuchungen, BKA-Abt. Forensik und Technik) oder
  • Ausbildung (Diplom) in der Gesundheits- und Krankenpflege (gem. GuKG) mit mindestens 5 Jahren Praxis im jeweiligen Beruf