Voraussetzungen
- Abgeschlossenes ordentliches Universitätsstudium im Ausmaß von 180 ECTS (oder ein gleichwertiges an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossenes Studium)
ODER - eine abgeschlossener Fachhochschul-Masterstudiengang in einer der folgenden Disziplinen Soziale Arbeit, Krankenpflegefachdienst, Medizinisch-technischer Dienst, Pädagogische Akademie, Lehranstalt für Ehe-, und Familienberatung, Kurzstudium bzw. Hochschullehrgang Musiktherapie
UND - mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung in einem oder mehreren der folgenden Bereiche: Psychosoziales Feld, Gesundheitsberufe
Kosten
Die vom Gesundheitsministerium geforderten Einheiten für Selbsterfahrung (50 E) und Supervision (20) für den Abschluss des psychotherapeutischen Propädeutikums sind vom Studierenden selbst zu organisieren. Da diese Kosten variieren, sind diese nicht in den Lehrgangskosten einberechnet. Eine Liste von Psychotherapeut:innen (mind. fünf Jahre in die Psychotherapeutenliste eingetragen mit Zusatzbezeichnung) kann angefordert werden. Es besteht jedoch grundstätzlich freie Psychotherapeut:innenwahl.