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Studienaufbau & Curriculum

Dauer und Gliederung

  1. Der Universitätslehrgang dauert acht Semester mit insgesamt 120 ECTS. Davon sind 76 ECTS theoretischer Unterricht und 25 ECTS Praktikum inkl. Praktikumssupervision, entsprechend 101 ECTS Punkten. Unter Berücksichtigung der Masterarbeit (19 ECTS) ergeben sich für den Lehrgang 120 ECTS Punkte.
  2. Der Die Höchststudiendauer beträgt 10 Semester, das entspricht der vorgesehenen Studienzeit zuzüglich 2 Semestern. Danach erlischt die Zulassung zum Universitätslehrgang.
  3. Lehrgang wird in deutscher Sprache durchgeführt. Einzelne Lehrveranstaltungen können zum Teil in englischer Sprache abgehalten werden.
  4. Der Lehrgang wird berufsbegleitend geführt. Die Lehrveranstaltungen können auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit durchgeführt werden.
  5. Der Lehrgang gliedert sich wie folgt:

Teil 1: Fachspezifische Theorie (40 ECTS)
Dieser Teil deckt den Inhalt der vom PthG vorgeschriebenen theoretischen Ausbildung ab.
Modul 1: Theorie der gesunden und der pathologischen Entwicklung
Modul 2: Persönlichkeits- und Interaktionstheorien
Modul 3: Methodik und Technik
Modul 4: Psychotherapeutische Literatur

Teil 2: Schwerpunktmodule (15 ECTS)
Die Schwerpunktmodule dienen einer Vertiefung von spezifischen theoretischen und praktischen Inhalten.

Teil 3: Wissenschaftstheorie und Psychotherapieforschung (15 ECTS)
Modul mit Inhalten zu Wissenschaftstheorie, Forschungsmethodik und Psychotherapieforschung.

Teil 4: Masterarbeit und -betreuung (25 ECTS)
Die wissenschaftliche Betreuung der Masterarbeit erfolgt durch entsprechend qualifizierte Lehrbeauftragte. Die Masterarbeit kann eine empirische oder eine theoretische Arbeit sein. Explizit werden qualitative Ansätze und Einzelfallforschung sowie auch Arbeiten im Bereich der Sozial- und Kulturwissenschaften unterstützt.

Teil 5: Psychotherapeutisches Praktikum und Praktikumssupervision (25 ECTS)
Die Ausbildung zur:zum Psychotherapeut:in sieht gemäß PthG ein Praktikum von 550 Stunden mit einer Praktikumssupervision von 30 Stunden vor.

Lehrtherapie/ Selbsterfahrung und Behandlungen unter Supervision
Um die notwendige Vertraulichkeit zu gewährleisten, werden Lehrtherapie/ Selbsterfahrung und Behandlungen unter Supervision außerhalb des ULG-PPPM durch Lehrtherapeut:innen der Kooperationspartner:innen durchgeführt. Sie sind nicht mit ECTS belegt und werden vom ULG-PPPM nicht als eigene Lehrveranstaltungen geführt. Vom PthG werden mindestens 200 Stunden Lehrtherapie/ Selbsterfahrung sowie mindestens 600 Stunden Behandlung unter begleitender fachspezifischer Supervision von mindestens 120 Stunden im Rahmen der Ausbildung gefordert.

Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung dieser Fachspezifikumsteile ist der Nachweis der fachlichen Qualifikation für die Tätigkeit als Psychotherapeut:in entsprechend den Bestimmungen der einzelnen Kooperationspartner:innen (FS-Anbieter:innen).