Vorraussetzung
- Akademischer Grad in den Studienrichtungen Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Chemie, Biochemie, Biologie, Pharmazie und Ernährungswissenschaften oder
- in anderen naturwissenschaftlichen Studienrichtungen, die den oben angeführten Studienrichtungen gleichwertig sind.
- AbsolventInnen anderer Studienrichtungen können zugelassen werden, wenn sie umfangreiche berufliche Erfahrungen in der Toxikologie oder in für Toxikologie relevanten Disziplinen nachweisen.