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Was muss ein neues Epidemiegesetz können?

Van Swieten Saal der Medizinischen Universität Wien
28. September 2021, 18:00 Uhr

Grundlagen für den zukünftigen Umgang mit ansteckenden Erkrankungen

Der Reformbedarf des aus dem Jahr 1913 stammenden Epidemiegesetzes hat sich in der COVID-19-Pandemie deutlich gezeigt. Wie verlief die historische Entwicklung der derzeitigen Gesetzeslage und wie sollte ein zukünftiges Pandemiegesetz aussehen? Diese und weitere Themen werden bei dieser Veranstaltung aus einer interdisziplinären Perspektive besprochen.


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Programm

Begrüßung

  • Christiane Druml
    UNESCO Lehrstuhl für Bioethik, Medizinische Universität Wien, Vorsitzende der Bioethikkommission
  • Karl Stöger
    Stv. Vorstand des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin, Universität Wien
  • Markus Müller
    Rektor der Medizinischen Universität Wien, Präsident des Obersten Sanitätsrats

Von den Pestordnungen zur Epidemiegesetzgebung – Geschichte der Seuchenbekämpfung in Österreich (Keynote)

  • Herwig Czech
    Ethik, Sammlungen und Geschichte der Medizin, Medizinische Universität Wien

Ein neues Epidemiegesetz aus medizinischer, ethischer und rechtlicher Sicht (Podiumsdiskussion)

  • Markus Müller
    Rektor der Medizinischen Universität Wien
    Präsident des Obersten Sanitätsrats
  • Karl Stöger
    Stv. Vorstand des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin, Universität Wien
  • Christiane Druml
    UNESCO Lehrstuhl für Bioethik, Medizinische Universität Wien
    Vorsitzende der Bioethikkommission

Moderation

  • Corinna Milborn

In Kooperation mit