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Vorlesungsreihe „Kinderrechte im Gesundheitswesen“ startet am 6. März

Kinderrechtliche Bestimmungen und Fragen, die sich im medizinischen Alltag daraus ergeben, stehen im Mittelpunkt der Ringvorlesung
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(Wien, 21-02-2023) Die Rechte von Kindern sowie deren Perspektive und Erleben rücken zunehmend in den Mittelpunkt. Für die Anwendung von Kinderrechten im Gesundheitswesen gibt es in Österreich derzeit aber keine spezifischen Regelungen. Kinderrechtliche Bestimmungen und Fragen, die sich im medizinischen Alltag daraus ergeben, stehen ab 6. März 2023 im Mittelpunkt der interdisziplinären Ringvorlesung „Kinderrechte im Gesundheitswesen“. Die Vorlesungsreihe wurde von Ernst Berger, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie von AKH Wien und MedUni Wien, ins Leben gerufen und wird im Sommersemester 2023 an der Medizinischen Universität Wien abgehalten. Mit der Vorlesungsreihe will man Studierende verschiedener Fachrichtungen (Medizin, Rechtswissenschaften, Pflege) sowie Gasthörer:innen aus dem Gesundheitswesen erreichen.

International ist die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 das Menschenrechtsinstrument mit den meisten Mitgliedsstaaten. Auch in Österreich bildet die UN-Kinderrechtskonvention gemeinsam mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern die rechtliche Basis für Kinderrechte. Festgehalten ist in beiden das Recht auf angemessene Beteiligung; ein Artikel, der im Gesundheitswesen besondere Relevanz hat. Doch die Partizipation von Kindern ist derzeit weder in Krankenhäusern noch in Ordinationen durchgängig implementiert. „Es zeichnen sich zwar positive Entwicklungen ab, dass Kinder und Jugendliche vermehrt in Entscheidungen über eine Behandlung einbezogen werden und dass dem kindgerechten Vermitteln von Informationen über den eigenen Gesundheitszustand, Behandlungen und Therapien sowie das Vorbereiten auf medizinische Untersuchungen und Eingriffe im therapeutischen Spiel verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet wird. Dennoch wird häufig noch immer mit engen Zeitstrukturen, vor allem in der Akutmedizin, argumentiert, wenn die Zustimmung zu Untersuchungen und Therapien nur von den Eltern, nicht aber auch von den jungen Patient:innen eingeholt wird. Die Gefahr, den Willen der Kinder als vernachlässigbare Größe zu betrachten, ist unter dem Druck der Notwendigkeiten der medizinischen Routinen besonders groß“, schildert Ernst Berger von der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie von MedUni Wien und AKH Wien und Organisator der interdisziplinären Ringvorlesung.

Von besonderer Bedeutung ist das Beachten von Kinderrechten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, da das Unterbringungsgesetz die Aufnahme an einer psychiatrischen Abteilung auch gegen den Willen von Patient:innen zulässt. Der Umgang dieser weitreichenden Kompetenz erfordert ein besonders hohes Maß an kinderrechtlicher Sensibilität. In Österreich gibt es bisher aber keine spezifischen Regelungen für die Anwendung von Kinderrechten in den Bereichen des Gesundheitswesens. Eine Diskussion im Rahmen des Kinderrechts-Boards, einem Beirat im Bundeskanzleramt, habe deutlich gemacht, dass das Wissen über Kinderrechte ausgebaut werden müsse, so Berger.

Die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie von AKH Wien und MedUni Wien schafft daher mit der interdisziplinären Ringvorlesung „Kinderrechte im Gesundheitswesen“ ein Angebot für Interessierte, um sich umfassend über Rechtsgrundlagen und kinderrechtliche Bestimmungen im Gesundheitswesen zu informieren und mit Expert:innen aus verschiedenen Bereichen Fragen zu diskutieren, die im medizinischen Alltag bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen auftreten. Die Vortragsreihe hat zum Ziel, dass Angehörige von Gesundheitsberufen, die mit Kindern arbeiten, wie Ärzt:innen, Pflegefachkräfte und Therapeut:innen, die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, um die Alltagskommunikation mit Kindern entsprechend zu gestalten. Aber auch andere Berufsgruppen wie Jurist:innen, denen in der künftigen Berufstätigkeit die Kompetenz zukommt, Rechtsnormen zu interpretieren und Übertretungen zu sanktionieren, will man mit der Vorlesungsreihe erreichen.

Themen, Termine und Anmeldung
Die interdisziplinäre Ringvorlesung startet am 6. März 2023 an der Medizinischen Universität Wien. An insgesamt sechs Terminen behandeln Expert:innen Rechtsgrundlagen, den dialogischen Prozess der Ärzt:innen-Patient:innen-Beziehung und Triangulation mit den Eltern, Mitspracherecht und Partizipation im Kontext Gesundheit, behördlichen Kinderschutz und Gesundheit, die Kinderperspektive zu Pflegehandlungen sowie spezifische Situationen im Krankenhaus und der Ordination. Die Teilnahme ist für Studierende verschiedener Fachrichtungen sowie für Gasthörer:innen nach einer Anmeldung möglich. Zu allen Terminen haben die Teilnehmer:innen Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Nähere Infos dazu gibt es hier