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ERASMUS Graduiertenpraktika unmittelbar nach Studienabschluss

Graduierte bewerben sich für den Mobilitätszuschuss für ein ERASMUS-Graduiertenpraktikum noch während ihrer aktiven Studienzeit direkt an der Hochschule und müssen das Praktikum dann bis längstens 12 Monate nach Beendigung des Studiums abgeschlossen haben.


  • Die Bewerbung für den Mobilitätszuschuss muss noch während des Studiums an der Heimatuniversität erfolgen, also vor dem geplanten Studienabschluss.
  • Der Praktikumplatz muss selbst organisiert werden.
  • Kandidat:innen dürfen bei Antritt des Praktikums nicht an einer Hochschule inskribiert sein.
  • Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln.
  • Das Praktikum muss studienbezogen sein.
  • Praktikumsdauer muss mindestens 2 ganze Monate darf maximal jedoch 12 Monate betragen. In die maximale Praktikumsdauer werden bereits absolvierte Erasmus-Studierenden und Erasmus-Praktika Aufenthalte einberechnet. Unabhängig von der Anzahl der Aktivitäten dürfen Studierende pro Studienzyklus nicht länger als zwölf Monate an physischen Mobilitätsphasen teilnehmen. Bei integrierten Studiengängen (Diplomstudium, Medizin) dürfen die Aktivitäten insgesamt 24 Monate dauern.

OUTGOINGS der Medizinischen Universität Wien

  • Das International Office vermittelt keine Plätze für ERASMUS Graduiertenpraktika:
    Bewerbungen für Trainingsmobilitäten sind von den Bewerbern direkt an die betreffenden Abteilungen der aufnehmenden Einrichtungen zu richten, die gemäß ihrer Kapazität selber über die Aufnahme entscheiden.
  • Das ERASMUS-Programm schreibt lediglich eine Unfall- und Haftpflichtversicherung vor.
  • Eine Teilnahme an Graduiertenpraktika als Outgoing unterliegt den nationalen arbeitsrechtlichen Bedingungen der aufnehmenden Einrichtung (z.B.: Beschäftigungsausmaß, Sozialversicherungspflicht)

INCOMINGS an der Medizinischen Universität Wien

  • Das International Office vermittelt keine Plätze für ERASMUS Praktika:
    Bewerbungen für Trainingsmobilitäten sind prinzipiell von den Bewerbern direkt an die betreffenden Abteilungen zu richten, die gemäß ihrer Kapazität selber über die Aufnahme entscheiden.
  • Eine Absolvierung eines klinischen Praktikums nach Studienabschluss ist nur mehr im Rahmen einer offiziellen Ausbildungsstelle für Ärzt:innen (oder im Rahmen eines Clinical Fellowships) u.a. unter Einbindung der Ärztekammer möglich. Die Durchführung eines klinischen Graduiertenpraktikums ist daher ausgeschlossen.

  • Eine Teilnahme an einem Forschungspraktikum an der MedUni Wien nach Studienabschluss ist aus arbeitsrechtlichen Gründen (Sozialversicherungspflicht!) nur im Rahmen einer Dienstanstellung an der Meduni Wien möglich (auch wenn das ERASMUS Programm lediglich eine Unfall- und Haftpflichtversicherung vorschreibt). Eine geringfügige Beschäftigung ist in diesem Rahmen nicht ausreichend, vielmehr handelt es sich um ein Vollzeitpraktikum im Beschäftigungsausmaß von mindestens 30 Stunden.