ERASMUS Personalmobilität für Hochschullehrkräfte und Verwaltungspersonal an (Partner-)Hochschulen, in Unternehmen oder einem anderen relevanten Arbeitsplatz in den EU-Mitgliedsstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern (Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) wird von der MedUni Wien unterstützt
- bei Aufenthalten, die 6 Wochen vor Antritt registriert werden,
- im Ausmaß von mindestens 2 Tagen bis 2 Wochen physischer Mobilität, ohne Reisezeit
- und darüber hinaus in begründeten Ausnahmefällen z.B. IKV Lehre bis zu höchstens zwei Monaten, in Abhängigkeit der budgetären Bedeckbarkeit.
Der Hauptschwerpunkt der Mobilitätsaktion im Hochschulbereich liegt laut ERASMUS Programmleitfaden der Europäischen Kommission auf der Unterstützung von Mobilitätsaktivitäten zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Darüber hinaus unterstützt die Aktion die internationale Dimension mit dem Programm assoziierte Drittländer aus der ganzen Welt. Bewerbungen für Mobilitäten in andere Drittländer (ausgenommen USA, Kanada, Australien, sowie andere Hocheinkommensländer) sind demnach bei verbleibender budgetärer Bedeckbarkeit nach Absprache mit dem International Office möglich, eine (teilweise) Bezuschussung muss jedenfalls fallweise überprüft werden.
Der finanzielle Zuschuss für mobile Personen (Lehrende und Personal) berechnet sich grundsätzlich aus pauschalisierten Fördersätzen entsprechend den EU–Programmrichtlinien. Diese Erasmus+ Pauschalbeträge beinhalten Zuschüsse für die Reise und den Aufenthalt (ab der Programmperiode 2021-27 auch Top-ups, z. B. für Green Travel) und sind von den Reisezielen, der Reisedauer bzw. dem Reiseverkehrsmittel abhängig.
Die Unterstützung für mobiles Personal der MedUni Wien erfolgt mittels Abrechnung der Mobilität als Dienstreise gemäß Reisegebührenvorschrift des Bundes (RGV) über die Abteilung Personal und Personalentwicklung aus Kostenstellen des International Office/der MedUni Wien.
Sollte die Dienstreiseabrechnung nach RGV den Pauschalbetrag der EU-Programmrichtlinien übersteigen, wird die Differenz von der MedUni Wien als Beitrag der Institution zur Mobilität übernommen. Die Abteilung/Organisationseinheit der mobilen Person wird bei der Abrechnung der Mobilität nicht belastet.