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Outgoing Personalmobilität


ERASMUS Personalmobilität für Hochschullehrkräfte und Verwaltungspersonal an (Partner-)Hochschulen, in Unternehmen oder einem anderen relevanten Arbeitsplatz in den EU-Mitgliedsstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern (Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei)  wird von der MedUni Wien unterstützt

  • bei Aufenthalten, die 6 Wochen vor Antritt registriert werden,
  • im Ausmaß von mindestens 2 Tagen bis 2 Wochen physischer Mobilität, ohne Reisezeit
  • und darüber hinaus in begründeten Ausnahmefällen z.B. IKV Lehre bis zu höchstens zwei Monaten, in Abhängigkeit der budgetären Bedeckbarkeit.


Der Hauptschwerpunkt der Mobilitätsaktion im Hochschulbereich liegt laut ERASMUS Programmleitfaden der Europäischen Kommission auf der Unterstützung von Mobilitätsaktivitäten zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Darüber hinaus unterstützt die Aktion die internationale Dimension mit dem Programm assoziierte Drittländer aus der ganzen Welt. Bewerbungen für Mobilitäten in andere Drittländer (ausgenommen USA, Kanada, Australien, sowie andere Hocheinkommensländer) sind demnach bei verbleibender budgetärer Bedeckbarkeit nach Absprache mit dem International Office möglich, eine (teilweise) Bezuschussung muss jedenfalls fallweise überprüft werden.


Der finanzielle Zuschuss für mobile Personen (Lehrende und Personal) berechnet sich grundsätzlich aus pauschalisierten Fördersätzen entsprechend den EU–Programmrichtlinien. Diese Erasmus+ Pauschalbeträge beinhalten Zuschüsse für die Reise und den Aufenthalt (ab der Programmperiode 2021-27 auch Top-ups, z. B. für Green Travel) und sind von den Reisezielen, der Reisedauer bzw. dem Reiseverkehrsmittel abhängig.

Die Unterstützung für mobiles Personal der MedUni Wien erfolgt mittels Abrechnung der Mobilität als Dienstreise gemäß Reisegebührenvorschrift des Bundes (RGV) über die Abteilung Personal und Personalentwicklung aus Kostenstellen des International Office/der MedUni Wien.

Sollte die Dienstreiseabrechnung nach RGV den Pauschalbetrag der EU-Programmrichtlinien übersteigen, wird die Differenz von der MedUni Wien als Beitrag der Institution zur Mobilität übernommen. Die Abteilung/Organisationseinheit der mobilen Person wird bei der Abrechnung der Mobilität nicht belastet.


  • Interessent*innen für Personalmobilität wenden sich zuerst an das International Office.
  • Anträge sind laufend möglich (bis 6 Wochen vor Antritt der geplanten Mobilität)! 
  • Bei Zuerkennung einer Förderung der Personalmobilität aus EU-Mitteln* durch das International Office werden die Interessenten aufgefordert, über die Abteilung Personal und Personalentwicklung einen Dienstreise-Antrag einzureichen.
    • Für die Dauer einer Dienstreise ist keine Freistellung erforderlich, eine genehmigte Dienstreise rechtfertigt die dienstliche Abwesenheit.

    • Während einer Bildungskarenz ist eine Dienstreise nicht möglich, da eine Karenzierung die Entbindung von den Dienstpflichten zu Folge hat.

  • Die Anmeldung zu ERASMUS Personalmobilität erfolgt über das Mobilitätsmanagement-Programm MOBILITY ONLINE.
    Wenn Sie einen Account angelegt haben, können Sie die für die Durchführung gemäß den EU-Richtlinien wesentlichen Dokumente herunterladen und mit den erforderlichen Unterschriften vor und nach erfolgtem Aufenthalt auch wieder uploaden. 
    Bitte wenden Sie sich für den Zugang zu Mobility Online im Vorfeld der geplanten Mobilität an das International Office.
     
    • Mobiliy-Agreement (Mobilitätsvereinbarung), 
      unterzeichnet von der mobilen Person, dem ERASMUS-Koordinator der MedUni Wien und der zuständigen Person an der aufnehmenden Einrichtung,
    • Grant Agreement (Finanzierungsvereinbarung), 
      unterzeichnet von der mobilen Person sowie dem Vizerektorat für Forschung und Innnovation. 
    • Aufenthaltsbestätigung
  • Nach erfolgter Dienstreise ist von der / dem Bediensteten eine Reiserechnung zu legen, die nach den Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955 (RGV) idgF. unter Verwendung eines Reiserechnungsformulares der Abteilung Personal und Personalentwicklung erfolgt. Die Reiserechnung ist ausgefüllt unter Anschluss der Originalgenehmigung sowie der erforderlichen Originalbelege im Dienstweg einzubringen. Bitte beachten Sie, dass das Reisedatum des genehmigten Antrages mit dem Reisedatum der Abrechnung genau übereinstimmt.Die Reisegebühren werden von der Abteilung Personal und Personalentwicklung nach Mobilitätsende bei Vorlage der notwendigen Belege in der Abteilung Personal und Personalentwicklung berechnet. Die Höhe der Bezuschussung richtet sich nach der RGV (Reisegebührenvorschrift des Bundes). Übersteigt jedoch die Dienstreiserechnung die maximal von der EU festgesetzten Höchstgrenzen der Reise- und Aufenthaltskosten, erfolgt eine Aufstockung aus Budgetmitteln der MedUni Wien zur Abdeckung der Dienstreisrechnung.

     
  • Für eine Bezuschussung der Kosten sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
    • Reisekostenbelege gemäß RGV (Reisegebührenvorschrift des Bundes):
      einzureichen in der Abteilung Personal und Personalentwicklung.
    • eine Aufenthaltsbestätigung:
      Upload im Mobilitätsmanagement-Programm Mobility-Online!
    • ein Participant Survey der EU:
      Ein Aufruf zum Ausfüllen dieses Berichts wird nach Mobilitätsende automatisch per E-Mail durch ein Online Tool der EU verschickt.

* Die Vergabe der EU-Fördermittel für Personalmobilität erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren EU-Budgetmittel auf Basis der Past Performance der MedUni Wien.

 

 

International Office

BT88, Ebene4, Gang 900, Zi 904,
Spitalgasse 23
1090 Wien

internationaloffice@meduniwien.ac.at

 

Mobilität bei Behinderung oder chronischer Krankheit

Inklusionsunterstützung soll zusätzliche finanzielle Kosten abdecken, die während des Auslandsaufenthalts von mobilem Personen mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland). Bitte kontaktieren Sie das International Office jederzeit für weitere Informationen.